Ein weiterer Rotmilan ist am 03.11.2020 im Windpark Hellenthal-Rescheid ums Leben gekommen. Der Altvogel wurde von Naturschützern des NABU Euskirchen direkt unter dem Windrad gefunden. Nach Rücksprache mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde konnte der tote Rotmilan gesichert und zur Untersuchung an die Behörde übergeben werden.

Vorab ist die „Auffinde-Situation“ gründlich mittels Fotografien, die über GPS und Zeitstempel verfügen, dokumentiert worden. Diese Daten wurden bereits umgehend an die Staatliche Vogelschutzwarte Brandenburg weiter geleitet, wo sie in die bundesweite Schlagopfer-Kartei eingepflegt werden.

Die Rescheider Hochebene ist ein wahres Vogelparadies. Wiesenpieper, Feldlerchen, Raubwürger, Mäusebussarde, Falken und auch die Rotmilane sind regelmäßig zu beobachten. Das im naheliegenden Wald brütende Rotmilanpaar hatte dieses Jahr einen Jungvogel erfolgreich aufgezogen. Vielleicht ist es ein Altvogel von diesem Brutpaar gewesen, den das Windrad erschlagen hat“, so Claudia Rapp-Lange, Sprecherin der Naturschutzinitiative (NI) und Marion Zöller vom NABU Euskirchen. „Auszuschließen ist es jedenfalls nicht, bei meinen diesjährigen Feldvogel-Erfassungen in dem Gebiet, konnte ich das Rotmilan-Paar nebenbei gut beobachten. Die ersten Flugübungen des Jungvogels hatte ich dabei noch mit der Kamera aufgenommen.“

Das CVUA-RRW (Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper) hat am 11.12.2020 bestätigt, dass die Todesursache des gefundenen Rotmilans auf eine von außen her rührende traumatische Einwirkung zurückzuführen sei. Es konnten nach CVUA-RRW massive Unterhautblutungen, Einblutungen in beiden Augen sowie eine herdförmige Fraktur des Angesichtsschädels als Folgen akut traumatischer Einwirkung von außen (Bild wie beim Gegenflugtrauma) festgestellt werden. Hinweise auf eine andersartige Todesursache, wie z.B. eine Vergiftung bestehen laut Befund nicht. Der Fundort des Rotmilans unter dem Windrad und das Fehlen einer Straße lassen somit nur den Schluss zu, dass es sich bei einer solchen Verletzung nur um einen Rotorenschlag handeln kann.

Im Jahr 2019 hat Frau Umweltministerin Ursula Heinen-Esser noch im Ort Rescheid gestanden, um gemeinsam mit der Naturschutzinitiative e.V. (NI) und dem NABU Euskirchen den europäischen Biotopverbund auf den Höhenzügen der Gemeinde Hellenthal und Dahlem zu besuchen. Beim Blick auf den Waldgürtel streifte dieser über die naheliegenden zahlreichen Windanlagen, deren Mastfußbereiche zu dieser Zeit gemäht wurden. Trotz zahlreicher Greifvögel, wie Rotmilane und Bussarde die sich in kurzer Zeit über den frisch gemähten Flächen sammelten, wurden die Windräder nicht abgeschaltet. Die Umweltministerin reagierte erschrocken darüber, als die Vögel den rasch drehenden Rotoren gefährlich nahekamen.

„Abschaltzeiten zum Schutz dieser Vögel werden in den Genehmigungsbescheiden der Anlagen vergeblich gesucht. Weder zu Mahdereignissen noch bei windparknahen Brutvorkommen der windkraftsensiblen Vogelarten werden die Räder abgeschaltet.

Todesfälle wie die des Rotmilans sind leider alltäglich. Die meisten Schlagopfer werden jedoch nicht gefunden, sondern von Prädatoren, wie Füchsen oder anderen Greifvögeln als Nahrung aufgenommen“, so Claudia Rapp-Lange von der Naturschutzinitiative e.V. (NI).

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) und der NABU Euskirchen bitten daher zur Dokumentation der Schlagopfer, tote Vögel und Fledermäuse, die unter Windindustrieanlagen gefunden werden an die Naturschutzverbände zu melden unter:

www.naturschutz-initiative.de/images/PDF2018/MeldebogenAnflugopfer.pdf oder

https://www.nabu-euskirchen.de/2020/12/02/der-nabu-euskirchen-bittet-erneut-um-mithilfe

Mit Stand vom 29.10.2020 wurden bundesweit 601 getötete Rotmilane  unter Windenergieanlagen an die Zentrale Schlagopferstelle in Brandenburg gemeldet. In NRW wurden 67 Rotmilan Schlagopfer gemeldet, eine alarmierende Zahl, wenn man bedenkt, dass nur ein sehr geringer Teil der Tiere überhaupt gefunden wird. Windenergieanlagen sind für den Rotmilan mittlerweile Todesursache Nr. 1 und sogar schon populationsgefährdend“, so Claudia Rapp-Lange von der Naturschutzinitiative e.V. (NI).

Wir bitten, die toten Tiere in keinem Fall mitzunehmen, da dies nach dem Naturschutzrecht verboten ist.

Über Naturschutzinitiative e.V. (NI)

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Wir freuen uns über weitere Mitglieder und Förderer, die unsere Arbeit unterstützen möchten und denen es wie uns eine Herzensangelegenheit ist, sich für den Natur- und Artenschutz einzusetzen.

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