In Schleswig-Holstein kommt bei der Grundsteuerreform voraussichtlich das Bundesmodell. Das meldeten heute die Kieler Nachrichten. Zuvor hatte die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer gegenüber der Deutschen Presse Agentur (dpa) erklärt, die FDP stelle sich in Schleswig-Holstein auf das Bundesmodell ein.

Dazu erklärte Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein folgendes:

„Die Jamaika-Koalition hat bei der Grundsteuerreform Mieter, Vermieter, Eigenheimbesitzer und Steuerzahler im Stich gelassen. Das ist mehr als enttäuschend. Mit dem Bundesmodell steigen in nachgefragten Ballungsräumen wie den Großstädten und der Metropolregion die Wohnkosten erheblich. Das ist sowohl für Mieter und Vermieter zu Weihnachten und angesichts der Corona-Krise keine gute Nachricht. Eigenheimbesitzer mit großen Grundstücken in den Kleinsiedlungen der Großstädte werden tiefer in die Tasche greifen müssen. Das trifft oft die Älteren mit kleinen Renten. Das Bundesmodell hat mit Abstand den größten bürokratischen Aufwand. Dafür erwartet das Finanzministerium nach eigenen Angaben einen Personalmehrbedarf in Höhe von 309 Stellen bis zum Jahr 2024. Angesichts der Krise müsste das Land sparen anstatt höhere Personalkosten zu verursachen, damit Frau Heinold ihre ideologischen Gerechtigkeitsfantasien durchsetzen kann.

Es ist schlicht und ergreifend eine Sauerei, wenn die Jamaika-Koalition den Bürgern den schwarzen Peter für die Steuererklärung zuschiebt. Eine wichtige Grundlage, um die Grundsteuer beim Bundesmodell zu ermitteln, sind die sogenannten Bodenrichtwerte. Bei bis zu 30 Prozent der Grundstücke in Schleswig-Holstein ist das Datenmaterial unzureichend. Offenbar soll nach Auffassung der Finanzministerin Monika Heinold der steuerpflichtige Bürger den Bodenrichtwert selbst ermitteln.

Diese Aufgabe ist für die Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins unzumutbar. Heinold hat offensichtlich ihre Hausaufgaben nicht gemacht, obwohl sie schon seit acht Jahren Finanzministerin ist. Auf große Defizite bei den Finanzämtern hinsichtlich der Grundsteuer hatte der Landesrechnungshof bereits am 7. Juli 2020 hingewiesen. In Hessen hingegen können die Finanzämter automatisch auf den Bodenrichtwert zugreifen.

Haus & Grund wird alle privaten Grundstückseigentümer aufrufen, gegen die Grundsteuerbescheide auf Basis des Bundesmodells zu klagen. Bei einer derart schlechten Datenlage für die Wertermittlung ist dieses Grundsteuermodell in Schleswig-Holstein verfassungswidrig.“

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