Zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner sowie um die Alten- und Pflegeheime zu entlasten, hat der Vogelsbergkreis weitere Maßnahmen ergriffen: Ab Mittwoch gilt in allen Alten- und Pflegeeinrichtungen im Kreisgebiet ein generelles Besuchsverbot, um die Gefahr durch Neu-Infektionen von außen für die Bewohner zu minimieren.

Dieser Schritt sei nötig, um besonders gefährdete Personen zu schützen und die Ausbreitung des Virus einzudämmen, teilt die Kreisverwaltung mit. Deshalb sei eine ab Mittwoch, 30. Dezember, geltende Allgemeinverfügung, die die 23 Alten- und Pflegeheime im Vogelsbergkreis betrifft, erlassen worden. Danach wird engen Angehörigen von Bewohnerinnen und Bewohnern untersagt, die Einrichtung zu betreten. Allerdings kann die Heimleitung – um ein Mindestmaß an sozialen Kontakten zu gewährleisten – aufgrund des Hausrechts entscheiden, inwieweit engen Angehörigen ein kurzer Besuch gestattet werden kann. Allerdings muss auch für solche Ausnahme-Besuche ein Coronatest (Antigen- oder PCR-Test) vorgelegt werden, der nicht älter als 24 Stunden ist.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Kreisausschuss des Vogelsbergkreises
Goldhelg 20
36341 Vogelsbergkreis
Telefon: +49 (6641) 977-0
Telefax: +49 (6641) 977-336
http://www.vogelsbergkreis.de

Ansprechpartner:
Christian Lips
Redakteur in der Pressestelle
Telefon: +49 (6641) 977-272
E-Mail: Christian.Lips@vogelsbergkreis.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel