Die Krankenkassenverbände und die Berliner Krankenhausgesellschaft haben sich für das Jahr 2021 auf einen neuen Landesbasisfallwert in Berlin, d.h. auf den landeseinheitlichen Durchschnittspreis für Krankenhausleistungen, geeinigt. Dieser beträgt 3.750,11 Euro.
Die Selbstverwaltung schafft mit der erzielten Vereinbarung die notwendige Rechtsbasis für das Jahr 2021 für die konkreten Budgetvereinbarungen der Akutkrankenhäuser in Berlin. Damit haben Krankenhäuser und Krankenkassenverbände in Berlin jetzt Planungssicherheit für die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten. Das Ergebnis schafft Klarheit für wesentliche Bestandteile der Finanzierung und Abrechnung von Krankenhausleistungen in der Region. Der neue Landesbasisfallwert kommt ab 01. Januar 2021 zur Abrechnung.
Der Landesbasisfallwert bildet die Grundlage für die Abrechnung der DRG-Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups) und bestimmt wesentlich die Höhe der Krankenhausbudgets.
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