„Wir fordern die Sächsische Staatsregierung auf, diese Änderung noch vor in Kraft treten zurück zu nehmen. Die Einführung einer Testpflicht für Beschäftigte aus den Nachbarländern, ist ein klarer Verstoß gegen die Freizügigkeitsrechte und absolut unverhältnismäßig. Wird hier der Politikstil der tschechischen Regierung aus dem Frühling nachgeahmt? Wir sind entsetzt, dass die Rechte von Beschäftigten mit Füßen getreten werden.“
Juristisch bewege sich die Staatsregierung auf dünnem Eis. Es gibt bereits einschlägige Urteile zur Verhältnismäßigkeit, die in Sachsen offensichtlich nicht bekannt sind.
"Es ist erbärmlich, dass Sachsen auf Kosten der Grenzgänger eine Testpflicht einführt. Während in Bayern schon seit Wochen freiwillige Tests für Grenzgänger kostenlos angeboten werden, will Sachsen mal wieder sparen. Grenzgänger sind zu drei Viertel im Niedriglohn-Sektor beschäftigt und sollen nun auch noch zweimal wöchentlich einen Test vorweisen, der auf eigene Kosten gemacht werden muss. Wenn schon eine Testpflicht eingeführt wird, dann hat auch der Freistaat die Pflicht, die Kosten zu übernehmen", sagte Schlimbach.
Mit der geplanten Testpflicht gefährde der Freistaat Sachsen die Existenz der Grenzgänger und das Vertrauen der Beschäftigten in den grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt.
Hintergrund:
Der Freistaat Sachsen plant, ab 11.01.2021 eine Testpflicht für Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Risikogebieten im Ausland einzuführen. Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind Beschäftigte, die in einem Mitgliedsstaat wohnen und in einem anderen Mitgliedsstaat arbeiten und in der Regel täglich, mindestens aber wöchentlich an ihren Wohnort zurückkehren. Sie sind am Arbeitsort in Sachsen sozialversichert und zahlen in Sachsen Steuern. In Sachsen arbeiten 10.466 Grenzgänger aus Polen und 9.134 aus Tschechien.
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