Meldepflicht zur Beschäftigung von behinderten Menschen bis 31. März
Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Bis zum 31. März 2021 müssen sie ihre Beschäftigungsdaten der Agentur für Arbeit anzeigen. Die BA prüft auf gesetzlicher Grundlage, ob Mehr