Bei allen elektronischen Zahlungen in der Europäischen Union ist ab Januar ein zweifacher Nachweis der eigenen Identität erforderlich. Diese EU-Richtlinie nennt sich nach Auskunft der ARAG Experten ‚Payment Service Directive‘, kurz PSD 2. Mit dieser Zwei-Faktor-Authentifizierung soll die Sicherheit beim Online-Bezahlen mit Kreditkarte erhöht werden und Langfingern, die mit gestohlener Kreditkarte auf Shopping-Tour im Internet gehen, das Leben schwer machen. Bislang genügten für Web-Einkäufe in der Regel Nummer und Prüfziffer der Kreditkarte. Ab Januar, spätestens aber ab 15. März, müssen Kunden bei elektronischen Zahlungen zusätzlich mit einem Passwort, einer TAN oder einem Fingerabdruck ihre Identität bestätigen. Welches Sicherheitsverfahren angewendet wird, hängt von der jeweiligen Bank ab. In der Regel wurden Kreditkarteninhaber per Post über die Umstellung informiert.
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