Auf Lkw-Dächern können sich bei längeren Standzeiten größere Mengen Wasser und Schnee ansammeln. Wenn diese im Winter besonders über Nacht gefrieren, kann dies im Straßenverkehr zu gefährlichen Situationen führen. „In Kurven oder bei schneller Fahrt löst sich Schnee und Eisbrocken vom Dach und behindern den nachfolgenden Verkehr“, erklärt Thorsten Rechtien, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland. Außerdem behindern abfliegende Schneewolken und Eispartikel die Sicht, können Fahrzeuge beschädigen und andere Verkehrsteilnehmer zu Ausweichmanövern zwingen.

Fahrerin und Fahrer tragen stets die Verantwortung

Egal ob Pkw oder Lastwagen – generell gilt: Im Straßenverkehr darf niemand behindert oder gar geschädigt werden. Deshalb ist der Fahrer vor dem Fahrtantritt verpflichtet, Auto oder Lkw von Schnee und Eis zu befreien, ansonsten begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Bei Unfällen kann es sogar Probleme mit der Haftpflichtversicherung geben. Deshalb ist es wichtig, die Rechte und Pflichten als Fahrzeugführer zu kennen. Für Lkw-Fahrer und Berufskraftfahrer sind solche Themen beispielsweise auch Gegenstand von speziellen Fahrsicherheitstrainings, wie sie auch TÜV Rheinland anbietet. Informationen das finden sich unter www.tuv.com/fahrsicherheit bei TÜV Rheinland.

Spezielle Gerüste für Lkw-Fahrer

An vielen Autobahnraststätten stehen spezielle Gerüste zur Verfügung, von denen aus Lkw-Fahrer das Dach und die Plane ihres Fahrzeugs erreichen können. Andernfalls müssen sie eine Leiter benutzen, um Schnee und Eis zu entfernen. „Nachfolgende Fahrzeuge sollten im Winter generell einen großzügigen Sicherheitsabstand zu Lastwagen halten“, betont der TÜV Rheinland-Fachmann und ergänzt: „Besondere Vorsicht gilt an Autobahnauffahrten. Wenn Lastwagen beschleunigen, ist das Risiko groß, dass sich noch auf der Plane liegende Schnee- und Eisreste lösen.“

An vielen Autobahnraststätten stehen spezielle Gerüste zur Verfügung, von denen aus Lkw-Fahrer das Dach und die Plane ihres Fahrzeugs erreichen können. Andernfalls müssen sie eine Leiter benutzen, um Schnee und Eis zu entfernen. „Nachfolgende Fahrzeuge sollten im Winter generell einen großzügigen Sicherheitsabstand zu Lastwagen halten“, betont der TÜV Rheinland-Fachmann und ergänzt: „Besondere Vorsicht gilt an Autobahnauffahrten. Wenn Lastwagen beschleunigen, ist das Risiko groß, dass sich noch auf der Plane liegende Schnee- und Eisreste lösen.“

Über TÜV Rheinland

Sicherheit und Qualität in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen: Dafür steht TÜV Rheinland. Mit mehr als 21.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 2,1 Milliarden Euro zählt das vor rund 150 Jahren gegründete Unternehmen zu den weltweit führenden Prüfdienstleistern. Die hoch qualifizierten Expertinnen und Experten von TÜV Rheinland prüfen rund um den Globus technische Anlagen und Produkte, begleiten Innnovationen in Technik und Wirtschaft, trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und zertifizieren Managementsysteme nach internationalen Standards. Damit sorgen die unabhängigen Fachleute für Vertrauen entlang globaler Warenströme und Wertschöpfungsketten. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
http://www.tuv.com

Ansprechpartner:
Wolfgang Partz
Pressesprecher Mobilität
Telefon: +49 (221) 806-2290
E-Mail: wolfgang.partz@de.tuv.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel