Allgemein gilt bei künstlichen Gewässern wie beispielsweise im Englischen Garten und im Schlosspark Nymphenburg ein Betretungsverbot. Wer das Eis trotzdem betritt, handelt auf eigene Gefahr. Bei den verpachteten Flächen, insbesondere im Nymphenburger Kanal, obliegt die Verkehrssicherungspflicht dem Pächter.
Die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen ist eine der traditionsreichsten Verwaltungen des Freistaates Bayern. Als Hofverwaltung der Kurfürsten und der Könige entstanden, ist sie heute mit 45 Schlössern, Burgen und Residenzen sowie weiteren Baudenkmälern einer der größten staatlichen Museumsträger in Deutschland. Dazu kommt noch ein ganz besonderes geschichtliches Erbe: die vielen prachtvollen Hofgärten, Schlossparks, Gartenanlagen und Seen. Die einzigartigen Ensembles europäischer Architektur gepaart mit reichhaltiger künstlerischer Ausstattung ziehen jährlich ein Millionenpublikum aus aller Welt an.
Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen
Schloss Nymphenburg, Eingang 16
80638 München
Telefon: +49 (89) 17908-0
Telefax: +49 (89) 17908-190
http://www.schloesser.bayern.de
Pressesprecherin
Telefon: +49 (89) 17908-160
Fax: +49 (89) 17908-190
E-Mail: presse@bsv.bayern.de
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