Зur Debatte um eine gerechtere Aufteilung des CO2-Preises und einer Beteiligung von Wohneigentümern am Klimaschutz erklärt Ulf Sieberg, Leiter Büro Berlin des CO2 Abgabe e.V.:

Eine gerechtere Aufteilung des CO2-Preises zwischen Vermietern und Mietern ist seitens der Politik längst überfällig. Denn auch Wohneigentümer sind finanziell an der Jahrhundertaufgabe Klimaschutz zu beteiligen. Das Bundesinnenministerium von Horst Seehofer (CSU) ist gefordert, endlich Vorschläge vorzulegen, wie eine gerechte Beteiligung am Klimaschutz zwischen Vermietern und Mietern aussehen sollte. Statt eine gerechtere Regelung weiter zu verschleppen.

CO2-Preise sollen lenken. Wenn der CO2-Preis dem Eigentümer der Heizungsanlage und des Gebäudes Anreize setzen soll, in klimafreundlichere Technologien zu investieren, dann dürfen die höheren Preise für fossile Energieträger nicht 1:1 an die Mieter weitergegeben werden. Denn Mieter haben auf die Wahl der Heizung, der Fenster und der Fassade keinen Einfluss. Der CO2-Preis muss daher Anreize für Investitionen setzen. Je höher, desto besser. Daher wäre es nur konsequent und fair, wenn die Weitergabe des CO2-Preises im Mietbereich unterbunden wird.

Statt den CO2-Preis Mietern überzustülpen und die Lenkungswirkung zu schmälern, sollten wirtschaftliche Härten bei Vermietern durch Hilfen bei der gezielten Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen abgefedert werden.“

Hintergrund (mit Links im Anhang): Am 1. Januar trat mit dem nationalen Brennstoffemissionshandelsgesetz die Bepreisung fossiler Energieträger wie Heizöl und Erdgas in Kraft. Unternehmen, die diese verkaufen, zahlen je Tonne CO2 einen Preis in Höhe von anfänglich 25 Euro. Mit den Jahren steigt dieser. Ursprünglich war mit dem Klimaschutzprogramm 2030 (S. 29) vereinbart, dass das Bundesinnenministerium (BMI) bis Ende 2020 Vorschläge macht, wie das Mietrecht geändert werden könnte, um die Umlagefähigkeit der CO2-Bepreisung zu begrenzen, um Mieter zu energieeffizientem Verhalten und Vermieter zu Investitionen in klimaschonende Heizungssysteme bzw. energetische Sanierungen zu veranlassen. Ein Sprecher des BMI verwies zuletzt darauf, dass die Prüfung noch andauere. Derweil haben die Bundesministerien der Finanzen, für Justiz und das Umweltministerium (BMU) Eckpunkte zur Ausgestaltung einer Regelung vorgelegt. Sie fordern darin, die Kosten zwischen Vermietern und Mietern aufzuteilen (siehe auch BMU FAQ). Zudem fordern BMU und Deutscher Mieterbund, die Umlagefähigkeit vollständig zu begrenzen. Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt das Anliegen. Dies wird von CDU und CSU im Bundestag und der Wohnungswirtschaft sowie dem Eigentümerverbänden Haus und Grund abgelehnt. Dabei gibt es längst Vorschläge und Beispiele in anderen Ländern, wie die Heizkosten gerechter aufgeteilt werden könnten.

Weiterführende Informationen und Links im Anhang:

  • Agora-Studie „Wie passen Mieterschutz und Klimaschutz unter einen Hut?“ (10/2020)
  • Studie „Energiesteuern klima- und sozialverträglich gestalten“ (01/2019)
  • BBSR-Studie „Mietrecht und energetische Sanierung im europäischen Vergleich“ (11/2016)
  • www.co2abgabe.de
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