Auch wenn zahlreiche Handwerksbetriebe weiterarbeiten können – der verlängerte Lockdown trifft im südbadischen Handwerk etwa jeden dritten Betrieb direkt oder indirekt. Viele dieser mehr als 5.000 Unternehmen können allerdings bisher keine staatlichen Hilfen in Anspruch nehmen, obwohl sie teils dramatische Umsatzeinbußen verzeichnen. Die Handwerkskammer Freiburg fordert daher eine Anpassung der Zugangsvoraussetzungen.

„Der Start ins neue Jahr war für viele unserer Betriebe aufgrund der Lockdown-Verlängerung alles andere als einfach“, berichtet der Präsident der Handwerkskammer Freiburg, Johannes Ullrich. „Aktuell ist jeder dritte Betrieb im Kammerbezirk durch den verschärften Lockdown direkt oder mittelbar betroffen. Insbesondere die mittelbar Betroffenen fallen bislang häufig durch jedes Unterstützungsraster – jenseits von Kurzarbeitszuschüssen und Steuerstundungen.“

Um Insolvenzen zu vermeiden, sei es daher unbedingt notwendig, dass diese Betriebe die Überbrückungshilfe III in Anspruch nehmen können. „Der Hinderungsgrund darf dabei nicht sein, dass die Berechnung der Hilfen nur auf Monatsbasis möglich ist. Das bildet nicht die Realität ab, unsere Betriebe berichten uns von teilweise wöchentlich starken Schwankungen. Daher fordern wir die Umstellung von einer monatlichen auf eine wöchentliche Betrachtungsweise.“ Außerdem müssten die Hilfen endlich deutlich schneller ausgezahlt werden. „Der schleppende Zahlungsverlauf ermöglicht keine Liquiditätssicherung“, so Ullrich. „Eine Dezemberhilfe, für deren vollständige Auszahlung aktuell immer noch kein Zeitplan vorliegt, verdient ihren Namen nicht!“ Corona-Verordnungen und Förderprogramme müssten zudem gut aufeinander abgestimmt und widerspruchsfrei sein. „Das ist nicht immer der Fall.“

Direkt vom verlängerten Lockdown betroffen sind im Kammerbezirk Freiburg vor allem die knapp 1.300 Friseure, etwa 1.200 Kosmetiker, der Kfz-Handel sowie Gold- und Silberschmiede. Die Bandbreite der indirekt betroffenen Gewerke ist deutlich größer: So betrifft etwa die Schließung von Gaststätten und Hotels die Lebensmittelgewerke, Textil- und Gebäudereiniger sehr stark. Vergleichbares gilt für alle Gewerke rund um Messen, Ausstellungen und Veranstaltungen. Ebenso betroffen sind handwerkliche Zulieferer, zum Beispiel in der Feinwerktechnik.

Problematisch auf Landesebene: Betriebe, die im ersten Lockdown im Frühjahr Zuschüsse oder Kredite in Anspruch genommen haben, können jetzt durch den zweiten Lockdown die Rückzahlungen nicht leisten. „Die L-Bank muss hier Stundungen ermöglichen, das Wirtschaftsministerium entsprechend auf die Bank einwirken“, fordert Ullrich. „Zusammenfassend zeigt sich immer deutlicher, dass die Corona-Soforthilfe im Frühjahr das passendere Hilfspaket für die Wirtschaft war als die jetzigen Hilfen, die aufgrund eines bürokratischen Klein-Kleins ihre Wirkung verfehlen.“

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