Die Kaufanreize der Bundesregierung zeigen Wirkung: Laut Kraftfahrt-Bundesamt wurden 2020 knapp 400.000 Elektroautos neu zugelassen, rund 30 Prozent mehr als im Vorjahr. Das Ziel: Bis 2030 sollen es mindestens sieben Millionen Fahrzeuge sein. Es ist also noch ein langer Weg. Doch es spricht – neben dem Umweltgedanken – vieles für das Fahren mit Strom. Interessierte bekommen nicht nur einen Umweltbonus, sondern eine zusätzliche Innovationsprämie. Die Förderung wurde jetzt sogar noch einmal verlängert. Bis Ende 2025 können Autofahrer also richtig sparen. ARAG Experten erläutern den Stand der Dinge.

Fristen
Die Kaufprämie für Elektrofahrzeuge, auch Umweltbonus genannt, galt ohnehin bis Ende 2025. Die zusätzliche Innovationsprämie, die den staatlichen Anteil verdoppelt, war zunächst nur für Anträge bis einschließlich 31. Dezember 2021 vorgesehen, wurde jetzt aber ebenfalls bis Ende 2025 verlängert.

Fördersätze für Autos unter 40.000 Euro
Bei Neuerwerb eines rein elektrisch betriebenen Fahrzeugs oder Brennstoffzellenautos gibt es eine Prämie von bis zu 9.000 Euro. Dies gilt laut ARAG Experten nur für Fahrzeuge, deren Netto-Listenpreis des Basismodells unter 40.000 Euro liegt. Übrigens: Auch das Leasing eines umweltfreundlichen Stromers wird mit den gleichen Prämien belohnt, sofern der Vertrag über mehr als 23 Monate läuft. Bei kürzeren Verträgen gelten – je nach Laufzeit gestaffelt – niedrigere Fördersätze.

Eine Kaufprämie erhalten Autofahrer auch für Hybridfahrzeuge. Das gilt zumindest für Plug-in-Hybride. Diese werden auch Steckdosenhybride genannt, also Kraftfahrzeuge mit Hybridantrieb, deren Akkus sowohl über den Verbrennungsmotor als auch am Stromnetz geladen werden können. Sie werden mit einer Prämie von bis zu 6.750 Euro gefördert. Ab 2022 ist allerdings Voraussetzung für die Förderung, dass die Fahrzeuge eine elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern haben. Ab 2025 müssen es dann sogar 80 Kilometer sein.

Fördersätze für Autos über 40.000 Euro
Liegt der Netto-Listenpreis des Basismodells über 40.000 Euro, gibt es eine Prämie von derzeit bis zu 7.500 Euro für rein elektrische Antriebe und bis zu 5.625 Euro für Plug-in-Hybride.

Auch rückwirkend profitieren
Nach Auskunft der ARAG Experten gilt die Innovationsprämie auch rückwirkend für neue Fahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 und bis einschließlich 31. Dezember 2021 erstmalig zugelassen werden. Und auch für gebrauchte Fahrzeuge, deren Erstzulassung nach dem 4. November 2019 und die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 erfolgt.

Ladestationen werden gefördert
Laut Statista lag die Zahl Anzahl der Ladestationen in Deutschland Ende 2020 bei über 200.000 Stück. Um vor allem den privaten Ausbau weiter zu fördern, wird seit November 2020 der Einbau einer so genannten Wallbox für Elektrofahrzeuge mit 900 Euro bezuschusst. Beantragt wird der Zuschuss bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dabei muss der genutzte Strom nach Auskunft der ARAG Experten zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen. Wer sein E-Fahrzeug an der normalen Steckdose daheim laden möchte, sollte sein Stromnetz vorher von einem Fachmann prüfen lassen, da es für eine höhere Dauerbelastung nicht unbedingt ausgelegt ist.

E-Kennzeichen für weitere Privilegien
Um ein E-Kennzeichen führen zu dürfen, muss man nicht mal ein reines Elektroauto fahren. So gelten auch Brennstoffzellenautos, die ihre Antriebsenergie aus Wasserstoff ziehen, vor dem Gesetz als Elektroautos. Bestimmte Plug-in-Hybride können auch von den Sonderregelungen profitieren. Dazu müssen sie entweder eine rein elektrische Reichweite von mindestens 40 Kilometern oder einen CO2-Ausstoß von unter 50 Gramm pro Kilometer vorweisen können. Wer mit Zulassungspapieren, gültiger Hauptuntersuchung (HU), Personalausweis und dem bisherigen Nummernschild bei der Zulassungsstelle vorstellig wird, kann für insgesamt 38,50 Euro ein nagelneues E-Kennzeichen mit nach Hause nehmen und direkt an seinem Fahrzeug anbringen. Aber was bringt letztlich das E am Ende der Nummer? Laut Paragraf 3 des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) können mit den Fahrzeugnummern für E-Autos unter anderem Vorteile wahrgenommen werden, wie etwa in manchen Städten und Kommunen die kostenlose Nutzung von Parkplätze und Parkbuchten oder das Fahren auf der Busspur.

Es gibt aber eine große Einschränkung! Im EmoG selbst steht bereits, dass die oben genannten Privilegien lediglich möglich sind, aber nicht zwangsläufig gelten müssen. Das bedeutet, dass die Städte und Kommunen zunächst die notwendigen Strukturen schaffen müssen. Einige deutsche Städte sehen aber beispielsweise in der Benutzung der Busspuren die Gefahr, dass der öffentliche Nahverkehr darunter leidet. Man muss laut ARAG Experten daher sehr genau hinschauen und sich informieren, wo in Deutschland welche Vorteile genutzt werden können.

Steuerliche Anreize
Für Elektroautos fallen ab der Erstzulassung zehn Jahre lang keine Kraftfahrzeugsteuern an. Und wer sein Elektrofahrzeug im Betrieb beim Arbeitgeber auflädt, bekommt nicht nur die ‚Tankfüllung‘ umsonst, sondern muss den abgezapften Strom nicht einmal als geldwerten Vorteil versteuern, wie es bei anderen Arbeitgeber-Vergünstigungen wie z. B. bei Dienstwagen der Fall ist.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/…

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel