Ab dem 18. Januar werden im Landkreis Südliche Weinstraße die jährlichen Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung versandt. Dieses Jahr gelangen 38.883 Bescheide und damit 191 Bescheide mehr als im Vorjahr in den Versand.

Den Jahresbescheiden liegt in diesem Jahr ein Infoblatt des Landrates, Dietmar Seefeldt, bei. Darin angesprochen sind auch die neuen Gebühren, die bei den Biotonnen deutlich gesenkt werden konnten. Markantes Beispiel ist die Biotonne mit 120 Litern, die dieses Jahr nur geringfügig höhere Kosten als die halb so große Tonne mit 60 Litern im Vorjahr verursacht. Auch beim Restmüll wirken sich Gebührensenkungen bis zu knapp 16 % aus.

Der Eigenbetrieb Wertstoffwirtschaft (EWW) bittet darum, dass die im Bescheid enthaltenen Angaben kontrolliert werden, insbesondere die neu in den Bescheiden angedruckten Behälternummern. Diese Nummern sollen mit den vorhandenen Behältern anhand des weißen Aufklebers seitlich an den Müllgefäßen abgeglichen werden. Abweichungen sollten bitte dem Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft mitgeteilt werden.

Die Jahresbescheide 2021 beinhalten den Datenbestand zum 11. Dezember 2020. Änderungen, die dem EWW ab diesem Datum gemeldet wurden, werden mit dem ersten Änderungsbescheid, der Ende Januar 2021 versandt wird, korrigiert. Daher bittet der Eigenbetrieb aufgrund der erwarteten Auslastung der Telefone in den ersten Wochen nach dem Versand abzuwarten, bis der Änderungsbescheid vorliegt.

Erfahrungsgemäß bis etwa Mitte Februar sind auf Grund der Jahresbescheide eine Vielzahl von Rückfragen und Änderungswünschen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Eigenbetriebes WertstoffWirtschaft zu bearbeiten. Daher bittet der Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße darum, Anfragen am besten schriftlich (per Mail, Fax oder Brief) an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu richten, da es zu Überlastungen und Wartezeiten bei Telefonanrufen kommen kann.

Eine einfache Zahlungsabwicklung bietet ein SEPA-Lastschriftmandat, wie es bereits über 80 % der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis nutzen. Neben zuverlässiger und pünktlicher Begleichung zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen ist diese Form der Bezahlung kostengünstig, jederzeit wiederrufbar und trägt zur allgemeinen Kosteneinsparung bei.

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