Lange Beratungen haben von Seiten der Politik stattgefunden und doch bleiben von juristischer Seite immense Zweifel an den neuen Maßnahmen zur Einschränkung der Corona-Pandemie. Nachdem die Bundesregierung die neuen Regelungen bekanntgegeben hat, hat die Kanzlei Mingers. die Maßnahmen genauer betrachtet und kommt zu dem Ergebnis: Ein Großteil der neuen Beschlüsse ist rechtswidrig.

Kritische Einordnung der neuen Maßnahmen notwendig

Die Beratungen zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten der Länder dauerten am 19. Januar bis in den späten Abend an. Das Ergebnis: Der Lockdown wird verlängert, einige Corona-Maßnahmen verschärft. „Wir sind es ja mittlerweile gewohnt, dass durch dir Coronapandemie massiv in die Grundrechte eingegriffen wird“, sagt der erfahrene Rechtsanwalt Markus Mingers von der Kanzlei Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (https://www.mingers.law/). Doch seine Reaktion gegenüber den neuen Beschlüssen fällt umso kritischer aus.

Maßnahmen halten einer Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht stand

„Grundsätzlich darf der Staat in die Grundrechte eingreifen, doch dann müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein“, so Markus Mingers (https://www.mingers.law/). Denn diesen massiven Eingriffen muss immer ein legitimer Zweck zugrunde liegen. Genauer bedeutet das: Die Maßnahmen müssen einerseits geeignet sein, um eben diesen Zweck erreichen zu können, außerdem müssen sie das mildeste Mittel der Wahl sein.

Ob die Maßnahmen also legitim sind, lässt sich anhand einer Verhältnismäßigkeitsprüfung herausfinden – „doch genau dort sehe ich das Problem“, beurteilt Markus Mingers (https://www.mingers.law/). „Denn dieser Prüfung halten sie nach aktueller Kenntnislage nicht stand.“

Lockdown verspricht keine langfristige Wirkung

Zunächst stellt sich schließlich die Frage, ob die Maßnahmen, die beschlossen wurden, geeignet sind, um das Ziel – die Infektionszahlen zu senken – erreichen zu können. „Bisher haben die Maßnahmen ja noch nicht wirklich zum Erfolg geführt“, lautet die Antwort von Markus Mingers auf die vorangegangene Frage (https://www.mingers.law/). Durch einen Lockdown sinken die Inzidenzwerte zwar vorerst, jedoch würde sich dieser Trend umdrehen, sobald der Lockdown aufgehoben wird. Die Maßnahme bringt also keine langfristige Wirkung.

Weitere Maßnahmen ebenso fragwürdig

Schulen und Kitas bleiben geschlossen, dies gilt ebenfalls aus dem Grund, um die Infektionsketten zu unterbrechen. Doch auch hier sagen viele Wissenschaftler, dass es noch keinerlei Belege dafür gebe, ob Virusmutationen, vor denen gerade besonders gewarnt wird, von Kindern überhaupt verbreitet werden. „Ohne einen wissenschaftlichen Beleg fehlt auch an dieser Stelle absolut die Rechtfertigung für diese Maßnahme“, folgert der Jurist Markus Mingers (https://www.mingers.law/).

Als ebenso fragwürdig bezeichnet er die Homeoffice-Pflicht. Demnach muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Homeoffice anbieten, es sei denn, aus betrieblichen Gründen sei das nicht umsetzbar – so besagt es die neue Regel. „An dieser Stelle hat man meines Erachtens nach einen immensen Verstoß gegen den Grundsatz der Bestimmtheit vorliegen“, argumentiert Markus Mingers (https://www.mingers.law/). Denn diese Formulierung lässt den Arbeitsgebern einen großen Interpretationsspielraum.

Weiterhin versäumt die Politik derzeit an verschiedenen Stellen, frühere Beschlüsse wirksam umzusetzen. So ist seit Wochen die Rede davon, dass mehr Tests in Seniorenheimen durchgeführt werden sollen, damit Besuche wieder möglich sind. „Wir haben allerdings keine vernünftige Teststrategie und trotzdem sehr hohe Todeszahlen“, sorgt sich Markus Mingers (https://www.mingers.law/). Offen bleibt auch hier die Frage: Gibt es andere, eventuell mildere Mittel.

Wer trägt die finanzielle Last der Pandemie?

Ein weiterer Beschluss besagt, dass in öffentlichen Verkehrsmitteln künftig eine OP- oder FFP2-Maske getragen werden muss. Sie gelten als sicherer als reine Stoffmasken – sind jedoch deutlich teurer. Sie sind daher ebenfalls nicht als geeignetes Mittel zur Bekämpfung der Pandemie zu sehen, „denn die Verpflichtung zur Bezahlung liegt damit beim Bürger“, erklärt Mingers (https://www.mingers.law/). „Und das kann die Regierung nicht einfordern.“

Generell ist der finanzielle Aspekt der Maßnahmen ein großes Problem. Viele Branchen stehen ohnehin aufgrund der Geschäftsschließungen derzeit nahe vor der Insolvenz. Aufgrund der Regelungen, die aus dem Infektionsschutzgesetz hervorgehen, müssten Betroffene schon längst eine finanzielle Kompensation erhalten haben. Diese ist gesetzlich im Infektionsschutzgesetz jedoch nicht festgelegt und auch die versprochenen Novemberhilfen bleiben bisher noch vollkommen aus. „Ich bin bei Weitem kein Verschwörungstheoretiker. Ich betrachte die Dinge kühl, nüchtern und juristisch. Nur: Dieses Spiel weiterzutreiben und die Selbstständigen weiter in die Not laufen zu lassen, ohne eine Hilfe zu bieten und ohne eine wissenschaftliche Grundlage zu haben, ist mittlerweile ein riesengroßes Unding“, findet Rechtsanwalt Markus Mingers (https://www.mingers.law/).

Die Maßnahmen sind rechtswidrig

„Man sieht, dass es hier viele Zweifel an den Maßnahmen gibt und dass es sich juristisch nicht klar durchdeklinieren lässt“, sagt er. Die Kanzlei Mingers. ist daher der klaren Meinung: „Es gibt wissenschaftlich gerade keine ganz klare Basis für solch drastische Maßnahmen, wie wir sie jetzt wieder haben.“ Es handelt sich bei den beschlossenen Maßnahmen um massive Einschränkungen in die Grundrechte. „Da sie einer Verhältnismäßigkeitsprüfung im Wesentlichen aktuell nicht standhalten, kommt die Kanzlei also zu dem Ergebnis: Die Maßnahmen sind rechtswidrig.“

Über die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Markus Mingers ist Inhaber der Kanzlei Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Bei dieser handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucherrecht. Darüber hinaus ist die Kanzlei unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert, speziell auf Verbraucherdarlehen und den Widerruf von Autokrediten. Auch im Abgasskandal konnte die Kanzlei bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

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