Viele Ruheständler erhalten in diesen Tagen Post von der Rentenversicherung. Darin erfahren sie, wieviel Rente sie im abgelaufenen Jahr erhalten haben. Diese Daten werden automatisch auch an das Finanzamt übermittelt und müssen nicht mehr zwingend in der Steuererklärung angegeben werden. Das teilte die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt mit.

Wer die Angaben weiterhin in der Steuererklärung vermerken möchte, dem hilft das Schreiben der Rentenversicherung. Hier können die Empfänger nachlesen, welche Werte in die Anlage R (Renten und andere Leistungen) und die Anlage Vorsorgeaufwand übernommen werden müssen – nämlich der Bruttorentenbetrag und die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für das vergangene Jahr. Besonderer Service: Es wird genau erklärt, welcher Betrag in welche Zeile gehört.

Die Bescheinigung kann unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung angefordert werden. Wer den Beleg schon einmal angefragt hat, erhält ihn automatisch.

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