Wie bereits bekannt geworden, hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) aufgrund einer mündlichen Verhandlung am vergangenen Donnerstag den Rechtsstreit um die Hähnchenmastanlage Groß Haßlow zur erneuten Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg zurückverwiesen. Grund hierfür ist eine bisher ungeklärte Rechtsfrage, auf die das OVG sein Urteil gestützt hat und die das BVerwG nunmehr entschieden hat. Konkret ging es um die Frage, ob der Verlängerungsbescheid für die Genehmigung, der nach Auffassung des OVG fehlerhaft war, nachträglich geheilt werden kann. Das OVG hatte eine solche Heilung verneint, das BVerwG nun aber festgestellt, dass eine solche Heilung grundsätzlich möglich ist.
Die theoretische Möglichkeit der Heilung der sogenannten Fristverlängerung bedeutet aber nicht, dass diese auch tatsächlich geheilt werden kann. Dazu müssten die Betreiber der Mastanlage nachweisen, dass es zu keinen Beeinträchtigungen gesetzlich geschützter Biotope kommt und dass auch die weiteren Gründe, die vom NABU als Kläger gegen die Anlage vorgebracht worden sind, der Genehmigung nicht entgegenstehen. Diese Gründe, u.a. das behauptete Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Verlängerung der Genehmigung oder die sogenannten Privilegierung der Anlage, hat das OVG bisher nicht entschieden, weil es bereits von der Rechtswidrigkeit der Fristverlängerung und ihrer Nichtheilbarkeit ausging. In dem nunmehr zurückverwiesenen Verfahren wird es jetzt u.a. auf diese Punkte ankommen.
Hinzu kommt, dass auch im Land Brandenburg eine neue Rechtslage durch einen Erlass des Umweltministeriums gibt, der der Genehmigungsfähigkeit der Anlage voraussichtlich ebenfalls entgegensteht.
Sollte das OVG zu der Feststellung kommen, dass die Genehmigung zwar rechtswidrig, aber in Gänze heilbar ist, wird die Genehmigungsbehörde, das Landesamt für Umwelt, zu prüfen haben, ob der Mastbetrieb eine derartige Heilung nachweisen kann. Die Entscheidung über die Zukunft der Hähnchenmastanlage liegt dann also auch wieder in den Händen der Behörde. Sollte das LfU den Mastbetrieb erneut genehmigen, steht dagegen wieder der Rechtsweg offen.
Bis zur endgültigen Klärung, ob die Anlage genehmigt werden kann, gilt weiterhin das Bauverbot, das vom OVG Berlin-Brandenburg verhängt wurde.
Der Landesvorsitzende des NABU, Friedhelm Schmitz-Jersch, appelliert an die Vernunft der Beteiligten, das Vorhaben nicht weiter zu verfolgen. „Sowohl die Tierhaltung von zehntausenden von Hühnern in engen Ställen, die nicht ansatzweise artgerecht ist, als auch das Risiko, das für die menschliche Gesundheit von derartigen Anlagen ausgeht, muss in den aktuellen Zeiten neu bewertet werden. Industrielle Tierhaltungsanlagen derartiger Größenordnungen sind mittlerweile noch stärker abzulehnen als früher.“
Die Sprecherin der Bürgerinitiative, Andrea Stelmecke betont: „Für uns ist nach wie vor klar, diese gigantische Hähnchenmastanlage darf nicht in Betrieb gehen. Die dort geplante Aufzucht von Hühnern würde millionenfaches Tierleid bedeuten. Keime und Viren finden in solchen Anlagen ideale Voraussetzungen zur Vermehrung und Mutation und werden somit zur gesundheitlichen Gefahr für Mensch und Tier. Der Ammoniak- und Stickstoffausstoß gefährdet unsere Böden, Klarwasserseen und unser Grundwasser. Wir sind zuversichtlich, dass das OVG, welches die Anlage aus vielen Gründen bereits in seiner Vorentscheidung für nicht genehmigungsfähig gehalten hat, an seinem Urteil festhalten wird. Dafür werden wir weiter kämpfen.“
BI-Vertreter Philipp Wacker dankt allen bisherigen Unterstützern für die jahrelange Unterstützung und bittet: „Wir benötigen auch für das nun kommende Verfahren weiterhin starke Menschen und starke Hilfe!“
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