Die Präsidenten der tierärztlichen Verbände Bundestierärztekammer, Bundesverband der beamteten Tierärzte und Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) haben Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner Ende vergangener Woche schriftlich aufgefordert, die Umsetzung eines nationalen Tierarzneimittelgesetzes in dieser Legislaturperiode zu stoppen, damit ein transparenter Diskussionsprozess möglich wird. Die Verbände sind sich vollkommen einig darin, dass sie sich an einem derart intransparenten und unausgereiften Verfahren weder beteiligen können noch wollen. Dafür steht für die praktizierenden und beamteten Tierärztinnen und Tierärzte und natürlich für die Tiergesundheit und den Tierschutz schlichtweg zu viel auf dem Spiel.

Grund für diesen Schritt ist, dass in den letzten beiden Jahren seit Inkrafttreten der EU-Tierarzneimittelverordnung für die Umsetzung in nationales Recht keinerlei fachlicher Austausch stattgefunden hat und jetzt völlig unerwartet die Bundesministerien für Gesundheit und Landwirtschaft den tierärztlichen Organisationen und Verbänden den Entwurf für ein nationales Tierarzneimittelgesetz zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen vorgelegt haben. Eine qualifizierte Stellungnahme zu einem so umfangreichen und zugleich wichtigen Gesetzesvorhaben kann aber in einer solch kurzen Frist zwangsläufig nur unvollständig sein und wird deshalb nicht erfolgen.

„Wie kann es sein, dass zwei Jahre für die Umsetzung der bereits im Januar 2019 in Kraft getretenen EU-Tierarzneimittelverordnung in neu zu fassendes nationales Recht ohne jeglichen fachlichen Austausch ungenutzt verstrichen sind und dann ganz plötzlich eine Ressortabstimmung zum Gesetzentwurf ohne vorherige Verbändeanhörung erfolgt,“ macht bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder seinem Ärger Luft. Hieß es doch noch vor wenigen Wochen, das Bundesgesundheitsministerium habe wegen der Corona-Situation keine Zeit, sich um das nationale Tierarzneimittelgesetz zu kümmern. „Die Art und Weise, wie mit einer von dem Gesetz hauptbetroffenen Gruppe umgegangen und offenbar auch nicht korrekt informiert wird, ist völlig inakzeptabel,“ bekräftigt Moder.

Schon auf den ersten Blick haben sich rechtlich-handwerkliche Fehler im Entwurf gezeigt, die in der tierärztlichen Praxis zu Umsetzungsschwierigkeiten und juristischen Auseinandersetzungen führen werden. „Genau davor wollen und müssen wir die Tierärztinnen und Tierärzte schützen,“ stellt Moder klar. „Und um das gleich ganz deutlich zu sagen, wir sträuben uns nicht gegen ein neues, eigenständiges Tierarzneimittelgesetz, so wie es in vielen anderen EU-Ländern schon Brauch ist. Wenn aber etwas ganz Neues geschaffen wird, dann muss in einem transparenten Diskussionsprozess ausreichend Zeit für den fachlich fundierten Austausch sein,“ so Moder. Dafür stehen die drei Verbände zur Verfügung.

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