Seit 1. Januar 2021 gilt das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) für Heizen und Verkehr. Mit ihm zahlen die Inverkehrbringer fossiler Energieträger einen Preis auf CO2 in Höhe von anfänglich 25 Euro je Tonne. Anlässlich der Sitzung des Koalitionsausschusses von CDU/CSU und SPD am kommenden Mittwoch sowie des geplanten Kabinettbeschlusses zur Carbon-Leakage-Verordnung am 3. Februar sprechen sich Verbände der nachhaltigen Wirtschaft sowie mittelständische Unternehmen für eine umfassende Regelung des CO2-Preises ohne Ausnahmen aus. Mit pauschalen Ausnahmen für Unternehmen und ganze Branchen aus Schutz vor Abwanderung – wie von Teilen der Wirtschaftsverbände und der Union gefordert – droht der CO2-Preis in seiner Wirkung für den Klimaschutz massiv geschmälert zu werden. Dabei ist die innovative Wirtschaft längst weiter!

Unternehmer_innen der Nachhaltigen Wirtschaft haben die Chancen der CO2-Bepreisung längst erkannt. Denn ein CO2-Preis auf fossile Energie setzt die notwendigen Anreize und sichert so bereits getätigte und zukünftige Investitionen in klimafreundliche Technologien ab. Ausnahmen sollten nur dann zugelassen werden, wenn keine technischen Alternativen zur Energieeinsparung, zum Einsatz energieeffizienterer Technologien oder zum (anteiligen) Wechsel auf erneuerbare Energien möglich sind. Zudem sollten im Wettbewerb stehende Unternehmen bei der Verringerung ihres Energieverbrauchs und beim Umstieg auf erneuerbare Energien gezielt bei der Finanzierung klimafreundlicher Investitionen unterstützt werden.

Stimmen aus der Wirtschaft:

Martina Römmelt-Fella, Geschäftsführerin der Fella Maschinenbau GmbH: „Die Einführung einer CO2-Bepreisung begrüße ich unbedingt! Als Maschinenbaubetrieb sind wir zwar vom BEHG betroffen. Aber nur mit wirksamen CO2-Preisen auf fossile Brenn- und Kraftstoffe rechnen sich mittelfristig Investitionen in klimafreundliche Technologien. Wenn sich jetzt allerdings abzeichnet, dass wieder die Großunternehmen von Ausnahmeregeln profitieren sollen, wie das bereits bei der EEG-Umlage praktiziert wird, werden wir als mittelständisches Unternehmen doppelt bestraft. Das finde ich unsäglich!“

Die Fella Maschinenbau GmbH hat ihren Sitz im unterfränkischen Amorbach in Bayern. Das 1949 gegründete Familienunternehmen fertigt Anlagen- und Apparate sowie Großteile für ihre Endkunden in den Bereichen Elektro-, Textil-, Lebensmittel- und Chemieindustrie. 

Norbert Münch, Geschäftsführer der Franz Simmler GmbH + Co. KG: „Der CO2-Preis ist Motivation, in Klimaschutz zu investieren. Investitionen in den Klimaschutz sind sinnvoll für alle Unternehmen, da so Klimafolgekosten für die Gesellschaft vermieden werden. Der CO2-Preis sollte daher unbedingt für alle Unternehmen gelten. Denn 3/4 aller Treibhausgasemissionen in Deutschland werden von Unternehmen beeinflusst. Der CO2-Preis bietet vor allem Unternehmen die Chance zur Aufholjagd, die bisher nicht ausreichend in die Energiewende investiert haben. Dabei können diese mit klugen Investitionen von den Skaleneffekten und „best practise“-Beispielen bei erneuerbaren Energien und Effizienztechnologien profitieren, für die Energiewende-Pioniere wie wir mit gesorgt haben.

Da absehbar der CO2-Preis für alle steigen muss und wird, werden Investitionen in den Klimaschutz immer rentabler. Ohne diese Motivationshilfe „CO2-Preis“ entfallen hingegen weitere Anreize für Investitionen in den Klimaschutz. Aufgabe der Politik ist es, mit dem heutigen Verständnis von der unbedingten Notwendigkeit von Klimaschutz, andere politischen Entscheider auf der Welt mit zu nehmen. So muss wegen eines CO2-Preises nicht mit Abwanderung der Unternehmen gedroht werden und auch diese Unternehmen werden mit den Investitionen in den Klimaschutz fit für die Zukunft.“

Die Franz Simmler GmbH + Co. KG ist ein Familienbetrieb in dritter Generation mit Sitz im Südschwarzwald. Das Unternehmen fertigt Konfitüren, Fruchtaufstriche und Kompotte. Im Bewusstsein, dass gute Ernten von qualitativ hochwertigen Früchten eine intakte Umwelt benötigen, engagiert sich Simmler auf vielen Ebenen für den Klimaschutz. An erster Stelle steht, dass Simmler schon seit mehr als fünf Jahren zu 100% regenerative Energieträger für die Produktion der Produkte einsetzt. Mit der Menge an eingespartem CO2 stellt die Sonnenscheinmarke Simmler somit jedes Jahr das 1,5-fache seiner Mitarbeiterzahl CO2-neutral! 

Roland Schüren, Inhaber Ihr Bäcker Schüren: „Da wir unsere Öfen mit Biomasse befeuern – und mit der Abwärme daraus alle anderen Wärmebedarfe decken – wird uns das BEHG keine zusätzlichen Kosten bescheren. Jetzt zahlt sich unser seit 2010 umgesetztes Energiekonzept Backstube so richtig aus. Das, was an Investitionen in der Zukunft gefördert werden soll, haben wir schon selber gestemmt. Darüber hinaus fährt der Großteil unserer Lieferfahrzeuge und alle Firmen PKW rein elektrisch. Auch hierbei freuen wir uns sehr darüber, dass unser früher Wechsel auf diese Antriebsart uns nun Kostenvorteile beschert.“

Der Familienbetrieb aus dem nordrhein-westfälischen Hilden setzt in vierter Generation auf Nachhaltigkeit. Mit einem Energiekonzept und den bis heute realisierte Maßnahmen konnte in der Backstube der CO2-Ausstoß bereits um 91 Prozent und die benötigte Energie um knapp 50 Prozent reduziert werden (Vergleich: Vorher-Nachher bezogen auf gleiche Herstellungsmengen). Die Restmenge an Strom wird aus Ökostrom-Erzeugung bezogen. 

Mathias Kollmann, Geschäftsführer Bohlsener Mühle GmbH & Co. KG: „Als Hersteller für Kekse, Backwaren und Crunchy betrifft der Brennstoffemissionshandel auch unser Unternehmen. Seit vielen Jahren suchen wir bereits nach klimafreundlichen Energielösungen wie z.B. unsere Dinkelspelzenheizung, mit deren Hilfe wir ca. 400 Tonnen CO2 im Jahr einsparen. Trotzdem stehen wir hinter dem nun beschlossenen CO2-Preis, da er erneuerbare Lösungen konkurrenzfähiger macht und den Innovationsdruck in diesem äußerst klimarelevanten Sektor deutlich erhöht.“

In der Bohlsener Mühle (Lüneburger Heide) wird seit 1979 Bio-Getreide verarbeitet. Neben Mehl, Flocken, Schrot, Grieß und Co. Produzieren die mehr als 270 Mitarbeiter_innen auch Kekse und Snäckebrote, Müsli und Cerealien, Burger-, Beilagen- oder Falafelmischungen. Die Mühle setzt dabei konsequent auf Wasserkraft, Dinkelspelzenheizung und Ökostrom. 

Hintergrund: Die nach § 11 Abs. 3 des BEHG vorgesehene Carbon-Leakage-Verordnung richtet sich an Unternehmen, die fossile Brennstoffe im Produktionsprozess einsetzen und dabei die zusätzlichen CO2-Kosten aufgrund der Wettbewerbssituation mit ausländischen Anbietern nicht über die Produktpreise an Endverbrauchende weitergeben können. Die Anzahl der beihilfeberechtigten Unternehmen sowie das Gesamtbeihilfevolumen entscheidet dabei über die Lenkungswirkung des Brennstoffemissionshandels für den Klimaschutz.

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