Für die Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte durch fabrikneue Lkw, die die Anforderungen der aktuellen Abgasstufe Euro VI erfüllen oder elektro- bzw. wasserstoffbetrieben sind, können Unternehmen seit gestern, 26. Januar, eine Förderung von der Bundesregierung erhalten. Wenn dafür gleichzeitig ein alter Lkw der Abgasstufen Euro 0 bis Euro V/EEV verschrottet wird, können sie bis zu 15.000 Euro bekommen. Detaillierte Informationen zu den Förderungsbedingungen erhalten Betriebe bei der Handwerkskammer (HWK) Dortmund.

Das Flottenerneuerungsprogramm dient neben der Förderung von elektro- und wasserstoffbetriebenen Nutzfahrzeugen auch der Förderung der Erneuerung der konventionellen Nutzfahrzeugflotte mit modernen Verbrennungsmotoren der Schadstoffklasse VI (hierunter fallen neben Diesel- auch Gasantriebe). Zusätzlich zur Förderung des Austauschs wird ein Zuschuss von bis zu 5.000 Euro für die Anschaffung intelligenter Trailer-Technologie (z.B. Technologien zur Reifendruckmessung oder zur digitalen Ansteuerung für Auflieger und Anhänger oder aerodynamische Anbauteile) gewährt.

Die Antragstellung an das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) ist bis zum 15. April 2021 ausschließlich auf elektronischem Wege über die Portalseite möglich.

Weitere Informationen gibt es auf der Seite des BAG

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