• Wohngebäude- und Hausratversicherungen allein nicht ausreichend
  • Umfassender Versicherungsschutz bei Starkregen und Überschwemmungen nur mit zusätzlicher Elementardeckung
  • Fünf Tipps zum Vorgehen im Schadenfall

Schnee und Regen – egal, wie es aktuell vom Himmel kommt, es ist nass. In Kombination ergeben der jetzt angekündigte Dauerregen und das Tauwetter mancherorts bereits Hochwasserwarnungen, vor allem an Rhein und Donau. Das Wetter beeinflussen kann niemand, sich wohl aber gut absichern, zum Beispiel gegen die finanziellen Folgen eines vollgelaufenen Kellers. Wichtig: Nur mit zusätzlichem Elementarschutz sind in der Wohngebäude- und Hausratversicherung auch Schäden durch Naturereignisse abgedeckt.

Durch übertretende Flüsse können Schäden an Häusern, Hausrat und Autos entstehen. Nicht selten stehen Hausbesitzer, aber auch Mieter, vor dem großen Chaos, sobald das Wasser sich zurückgezogen hat. Dann geht es nicht nur darum, schnell für die nötige Reparatur zu sorgen, sondern auch darum, wer für die Kosten aufkommt. Keine Sorgen muss sich machen, wer zusätzlich zur Wohngebäude- und Hausratversicherung auch einen Elementarschutz abgeschlossen hat. Dieser nämlich deckt Schäden durch Natureinflüsse ab – zum Beispiel nach Unwettern oder eben auch bei Hochwasser und Starkregen. Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung sind mit dem Zusatzschutz etwa Kosten für die Gebäudetrocknung oder Instandsetzung des Mauerwerks abgedeckt. Eine Elementarzusatzdeckung in der Hausratversicherung kommt für beschädigtes oder zerstörtes Wohnungsinventar auf – diese ersetzt bei Schäden den Wiederbeschaffungswert.

Wie sollten sich Versicherungsnehmer im Schadenfall verhalten?

  • Den Schaden sofort melden! Versicherungsnehmer sollten ihren Versicherer so schnell wie möglich über einen Schadenfall informieren. Eine detaillierte Schadenaufstellung kann später nachgereicht werden.
  • Folgeschäden vermeiden! Versicherungsnehmer sollten alles Zumutbare tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten – zum Beispiel beschädigte Kellerfenster mit einer Plane abdecken, Wasser abpumpen oder Einrichtungsgegenstände in Sicherheit bringen. Das alles natürlich nur, ohne sich selbst gefährden zu müssen.
  • Dokumentieren! Versicherungsnehmer sollten Schäden in Fotos und Videos genau festhalten.
  • Rücksprache! Bevor Versicherungsnehmer eine Reparatur in Auftrag geben, sollten sie unbedingt Rücksprache mit ihrem Versicherer halten.
  • Archivieren! Quittungen, etwa von Reparaturarbeiten, für die Steuererklärung aufheben.
Über Gothaer Versicherungsbank VVaG

Der Gothaer Konzern gehört mit 4,1 Millionen Mitgliedern und Beitragseinnahmen von 4,5 Milliarden Euro zu den großen deutschen Versicherungskonzernen und ist einer der größten Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit in Deutschland. Angeboten werden alle Versicherungssparten. Dabei setzt die Gothaer auf qualitativ hochwertige persönliche Beratung der Kunden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Gothaer Versicherungsbank VVaG
Arnoldiplatz 1
50969 Köln
Telefon: +49 (221) 308-00
Telefax: +49 (221) 308-103
http://www.gothaer.de

Ansprechpartner:
Melanie Schmitz
Presse und Unternehmenskommunikation
Telefon: +49 (221) 308-34563
E-Mail: melanie_schmitz@gothaer.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel