Die Bibliotheken fordern, eine Ausweitung der Beschränkung des Urheberrechts zu Gunsten öffentlicher Bibliotheken bezogen auf gedruckte Bücher (Bibliotheks-Schranke) auch auf digitale Versionen von Werken auszuweiten. Hierzu hat sich der VS in verdi bereits am 27.11.2019 mit dem Börsenverein des deutschen Buchhandels geäußert [LINK].
Auch die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hatte bereits 2017 davor gewarnt, eine derartige Regelung unüberlegt und ohne ausreichende finanzielle Ausstattung der Bibliotheken vorzunehmen, siehe hierzu die Stellungnahme vom 24. Februar 2017, ab Seite 8 [LINK].
Bibliotheken können Lizenzen für die elektronische Leihe erwerben. Eine Ausweitung der Bibliotheks-Schranke würde die Verhandlungsposition der Urheberinnen und Urheber sowie der Verleger ihrer Bücher erheblich schwächen. »Öffentlichen Bibliotheken haben eine immense kulturelle und gesellschaftliche Bedeutung. So lange es jedoch nicht klar ist, wie die Einrichtungen ihren Aufgaben als besondere Orte auch im Digitalen nachkommen wollen und können, verwehren wir uns ge-gen eine weitere Beschneidung unserer Rechte«, sagte Lena Falkenhagen.
»Die Bibliotheken haben vom EuGH nicht die Entscheidungen bekommen, die sie sich bezogen auf E-Books erhofft hatten. Der dbv nutzt die Pandemie jetzt, um zu überstürztem Handeln anzuregen. Das Thema ist jedoch viel zu komplex, um es jetzt noch einmal schnell auf den letzten Metern der »GroKo« abzuarbeiten. Wenn die Weichen hier jetzt eilig falsch gestellt werden, droht der gerade ohnehin notleidenden Buchbranche ein weiterer herber Schlag. Die großen Gewinner wären dann mutmaßlich nicht die Bibliotheken oder die Bürgerinnen und Bürger, sondern die Tech-Giganten aus Übersee, die das mit der zur Verfügung Stellung von digitalen Texten zu kleinem Preis und ohne Zahlung von Steuern schon jetzt nahezu perfektioniert haben«, mahnt Lena Falkenhagen zur gebotenen Raison.
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