Robert Wüst, Präsident des Handwerkskammertages Land Brandenburg zu den Plänen der Landesregierung für eine Standortreform bei den Arbeitsgerichten:

„Das brandenburgische Handwerk bezweifelt, dass die geplante Schließung von Gerichtsstandorten zur Sicherung der Arbeitsgerichtsbarkeit beitragen kann. Unsere Betriebe und deren Beschäftigte haben ein berechtigtes Interesse an ortsnaher und zügiger Durchführung von Arbeitsgerichtsverfahren. Das darf nicht gefährdet werden.

Die Schließung von Gerichtsstandorten in der Fläche würde vor allem in strukturschwächeren Regionen den Eindruck verstärken, „abgehängt“ zu sein. Außerdem ist zu befürchten, dass es für die Beteiligten durch länger werdende Wege zu einem deutlich höheren Zeit- und Kostenaufwand kommt. Dies gilt auch für ehrenamtliche Richter, wie beispielsweise Handwerksmeister oder Betriebsräte, deren ehrenamtliches Engagement gesichert werden muss. Deshalb ist der Erhalt der bestehenden Gerichtsstandorte wichtig.

Noch werden die erstinstanzlichen Verfahren der Arbeitsgerichte meist innerhalb von wenigen Monaten entschieden. Die nun geplante Reform würde aber im Ergebnis zu den gleichen Problemen führen wie bei anderen Fachgerichten, wo Verfahren deutlich länger dauern. Längere Verfahrensdauern haben vor allem im Arbeitsrecht erhebliche finanzielle Konsequenzen. Insbesondere dann, wenn um den Bestand eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gestritten wird und die Beteiligten bis zum Abschluss des Verfahrens über Beschäftigungs- oder Vergütungspflichten im Unklaren bleiben. Nicht selten geht dies gerade zu Lasten kleinerer Betriebe.“

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