„Das brandenburgische Handwerk bezweifelt, dass die geplante Schließung von Gerichtsstandorten zur Sicherung der Arbeitsgerichtsbarkeit beitragen kann. Unsere Betriebe und deren Beschäftigte haben ein berechtigtes Interesse an ortsnaher und zügiger Durchführung von Arbeitsgerichtsverfahren. Das darf nicht gefährdet werden.
Die Schließung von Gerichtsstandorten in der Fläche würde vor allem in strukturschwächeren Regionen den Eindruck verstärken, „abgehängt“ zu sein. Außerdem ist zu befürchten, dass es für die Beteiligten durch länger werdende Wege zu einem deutlich höheren Zeit- und Kostenaufwand kommt. Dies gilt auch für ehrenamtliche Richter, wie beispielsweise Handwerksmeister oder Betriebsräte, deren ehrenamtliches Engagement gesichert werden muss. Deshalb ist der Erhalt der bestehenden Gerichtsstandorte wichtig.
Noch werden die erstinstanzlichen Verfahren der Arbeitsgerichte meist innerhalb von wenigen Monaten entschieden. Die nun geplante Reform würde aber im Ergebnis zu den gleichen Problemen führen wie bei anderen Fachgerichten, wo Verfahren deutlich länger dauern. Längere Verfahrensdauern haben vor allem im Arbeitsrecht erhebliche finanzielle Konsequenzen. Insbesondere dann, wenn um den Bestand eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gestritten wird und die Beteiligten bis zum Abschluss des Verfahrens über Beschäftigungs- oder Vergütungspflichten im Unklaren bleiben. Nicht selten geht dies gerade zu Lasten kleinerer Betriebe.“
Der Handwerkskammertag Brandenburg ist ein Zusammenschluss der Handwerkskammern Cottbus, Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg und Potsdam. Er vertritt die Interessen von rund 40.000 Handwerksbetrieben und ihren mehr als 160.000 Beschäftigten, die jährlich einen Umsatz von knapp 14 Milliarden Euro erwirtschaften.
Der Handwerkskammertag setzt sich für die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen der Handwerksbranche im Land Brandenburg ein und bündelt die Kräfte und Gemeinsamkeiten des Handwerks.
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