„Der Bund darf sich seiner eigentlichen Finanzierungsverantwortung nicht einfach entziehen. Es kann nicht sein, dass die Kosten nur von einem Teil der Bevölkerung getragen werden. Die Bekämpfung der Pandemie ist eine gesamtgesellschaftliche Kraftanstrengung. Für die Kosten muss deshalb in allererster Linie der Bund aufkommen“, fordert SoVD-Präsident Adolf Bauer. Und Bauer ergänzt: „Außerdem ist die private Krankenversicherung angemessen an den Pandemiekosten zu beteiligen.“
Ende 2020 hat die Bundesregierung das Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) verabschiedet. Darin enthalten sind Regelungen zur „Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)“ vor allem in Folge der Corona-Krise. Demnach zahlt der Bund 2021 fünf Milliarden Euro zusätzlich in den Gesundheitsfonds ein. Acht Milliarden sollen die Kassen aus ihren Rücklagen beisteuern. Weitere drei Milliarden Euro müssen die GKV-Mitglieder durch höhere Zusatzbeiträge aufbringen. So will die Bundesregierung das für 2021 erwartete GKV-Defizit von rund 16,6 Milliarden Euro ausgleichen. „Der im Gesetzentwurf vorgesehene Bundeszuschuss in Höhe von fünf Milliarden Euro ist nicht ansatzweise ausreichend, um das erwartbare Defizit von über 16 Milliarden Euro im Jahr 2021 auszugleichen", so Bauer.
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