Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher erklärte: „Es war nur eine Frage der Zeit, bis die britische oder südafrikanische Corona-Mutante auch in Brandenburg nachgewiesen wird. Es ist gut, dass in diesem ersten Fall der Nachweis im neuen Referenzlabor am CTK in so kurzer Zeit erfolgte. Jetzt kommt es darauf an, dass alle Kontakte der infizierten Person so schnell wie möglich ermittelt werden und umgehend in Quarantäne kommen. Die vor allem in England verbreitete Corona-Variante B.1.1.7 ist nach aktuellem Erkenntnisstand deutlich ansteckender. Das gefährdet die sich jetzt langsam einstellenden Erfolge beim Eindämmen des Coronavirus.“
Der Nachweis der B.1.1.7-Variante bedeutet für den Betroffenen verschärfte Quarantäne-Maßnahmen und für das Gesundheitsamt eine intensive Suche nach Kontaktpersonen. „Dieser Nachweis kommt nicht überraschend“, so PD Dr. med. Heidrun Peltroche, Chefärztin der Mikrobiologie des CTK. „Aber es muss reagiert werden, damit die Weiterverbreitung in der Region verhindert wird, da diese Variante nach bisherigen Erkenntnissen ansteckender ist.“
Spree-Neiße Landrat Harald Altekrüger bittet die Bürgerinnen und Bürger besonnen zu reagieren: „Unser Gesundheitsamt hat sofort die Kontaktnachverfolgung aufgenommen und wird unverzüglich alle Kontaktpersonen testen und isolieren.“
Um einen besseren Überblick über die zirkulierenden Coronavirus-Mutationen zu bekommen, unterstützt das Land Brandenburg das Carl-Thiem-Klinikum (CTK) beim Aufbau eines Referenzlabors zur Virusgenomsequenzierung mit 529.000 Euro. Die Genomsequenzierung findet in enger Kooperation mit der TH Wildau statt.
Seit Anfang dieser Woche werden am CTK positive Covid-19-PCR-Nachweise auf das Vorliegen der britischen Virus-Variante kontrolliert. Bisher wurden 73 Proben von Sars-Cov2- Erstnachweisen darauf untersucht. In einer Probe war die UK-Variante B.1.1.7 nachweisbar.
In circa zwei Wochen wird das Referenzlabor am CTK in größerem Maßstab Proben aus ganz Brandenburg auf mögliche Mutationen des SarsCoV2-Virus analysieren können.
Nach der neuen Coronavirus-Surveillanceverordnung des Bundesgesundheitsministeriums, die am 19. Januar 2021 in Kraft trat, sind mindestens fünf Prozent aller positiven Covid-19-PCR-Nachweise auf das Vorliegen neuer Virus-Varianten zu kontrollieren. Ziel der Analysen ist es, Kenntnisse über eine mögliche Ausbreitung der Corona-Mutationen zu erhalten.
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