Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Der Deutsche Musikrat fordert die Bundesregierung auf, schnellstmöglich über den Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zu entscheiden. Die Verzögerung ist nicht zielführend, denn der öffentliche Konsultationsprozess ist längst beendet. Dieser bot ausreichend Gelegenheit für die inhaltliche Auseinandersetzung. Die noch bestehenden Schwächen des Entwurfs sollten nun im parlamentarischen Verfahren diskutiert werden, doch dafür muss das Kabinett den Weg frei machen. Für Urheber/innen und ausübende Künstler/innen, von denen durch die Corona-Zeit ohnehin viele in existenzielle Nöte geraten sind, wird die Umsetzung der Urheberrechtsreform künftig entscheidende Verbesserungen mit sich bringen, insbesondere was ihre Position gegenüber Internetplattformen angeht. Jetzt gilt es, die Kreativschaffenden bestmöglich an der Wertschöpfung ihrer Leistungen zu beteiligen.“
Die neue Urheberrechtsrichtlinie umfasst u.a. Regelungen zur Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen sowie zu kollektiven Lizenzen.
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