Die Umsetzung der europäischen Urheberrechtsrichtlinie in deutsches Recht wurde 2020 in einem zweistufigen Konsultations-Prozess des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz diskutiert, an dem sich auch der Deutsche Musikrat mit zwei Stellungnahmen beteiligte. Die Richtlinie muss bis zum 07. Juni 2021 umgesetzt werden und soll durch eine Stärkung des Urheberrechts für einen gerechteren Interessensausgleich zwischen allen beteiligten Akteuren sorgen. Nun muss die Bundesregierung der Beschlussfassung zustimmen, bevor anschließend der Deutsche Bundestag darüber beraten wird. Doch das Thema wurde in dieser Woche kurzfristig wieder von der Agenda des Kabinetts genommen.

Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Der Deutsche Musikrat fordert die Bundesregierung auf, schnellstmöglich über den Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zu entscheiden. Die Verzögerung ist nicht zielführend, denn der öffentliche Konsultationsprozess ist längst beendet. Dieser bot ausreichend Gelegenheit für die inhaltliche Auseinandersetzung. Die noch bestehenden Schwächen des Entwurfs sollten nun im parlamentarischen Verfahren diskutiert werden, doch dafür muss das Kabinett den Weg frei machen. Für Urheber/innen und ausübende Künstler/innen, von denen durch die Corona-Zeit ohnehin viele in existenzielle Nöte geraten sind, wird die Umsetzung der Urheberrechtsreform künftig entscheidende Verbesserungen mit sich bringen, insbesondere was ihre Position gegenüber Internetplattformen angeht. Jetzt gilt es, die Kreativschaffenden bestmöglich an der Wertschöpfung ihrer Leistungen zu beteiligen.“

Die neue Urheberrechtsrichtlinie umfasst u.a. Regelungen zur Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen sowie zu kollektiven Lizenzen.

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