| APD |  Dem Antrag auf Vollmitgliedschaft des Bundes Freier evangelischer Gemeinden (FeG) in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) haben alle 17 Mitgliedskirchen der ACK zugestimmt.

Laut dem Newsletter der FeG Deutschland soll eine formale Aufnahme am 24. oder 25. März 2021 während der online-Mitgliederversammlung der ACK erfolgen. Die feierliche liturgische Aufnahme mit Empfang werde voraussichtlich am 29. oder 30 September in Pforzheim stattfinden.

Die Delegierten des FeG-Bundestages 2019 hatten am 28. September beschlossen, die Vollmitgliedschaft in der ACK Deutschland zu beantragen. Der Bund gehört zu den Gründungsmitgliedern der ACK im Jahr 1948, hatte aber seit Beginn einen Gaststatus.

Bund FeG
Der Bund Freier evangelischer Gemeinden gehört in Deutschland zu den klassischen Freikirchen des Protestantismus. Gegründet wurde die erste deutsche Freie evangelische Gemeinde 1854 in Elberfeld (Wuppertal) durch Hermann Heinrich Grafe. Ziel war es, eine kirchliche Alternative zum Modell der damaligen Staatskirche zu entwickeln. Zum Bund gehören heute in Deutschland 500 Kirchengemeinden mit 43.127 Mitgliedern (Stand 31.12.2019). Hinzu kommen laut eigenen Angaben fast 10.000 Kinder und etwa 20.000 Gäste, welche die Gottesdienste besuchen. Weitere Informationen unter www.feg.de.

ACK Deutschland
Die ACK Deutschland wurde 1948 gegründet. Gründungsmitglieder waren fünf Kirchen, jetzt hat die ACK 18 Mitgliedskirchen und sieben Gastmitglieder, darunter auch die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten. Fünf ökumenische Organisationen haben einen Beobachterstatus. Informationen: www.oekumene-ack.de.

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