Obwohl die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte ein professionelles Hygienemanagement betreiben und Patientinnen und Patienten jederzeit mit einem sicheren Gefühl die Praxen aufsuchen können, hat der erneute pandemiebedingte Lockdown zu einer großen Verunsicherung geführt. Zahlreiche Termine und Behandlungen wurden abgesagt und es drohen abermals deutliche Umsatzrückgänge.
„Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte tragen seit der ersten Infektionswelle maßgeblich zur Bewältigung der Pandemie bei. Dass der Gesetzgeber ausgerechnet in der aktuellen Situation, in der die Infektionszahlen weitaus höher sind, keine Klarheit für die Kolleginnen und Kollegen schafft, ist absolut unverständlich“, kritisiert
BDI-Präsidenten Christine Neumann-Grutzeck.
Der Fallzahlenrückgang und die pandemiebedingten Leistungsreduzierung führen bei steigenden Praxiskosten in der Pandemie unweigerlich zu einem Defizit. Deshalb fordert der BDI, dass der Rettungsschirm analog zur Regelung für die Krankenhäuser auch für den ambulanten Leistungsbereich verlängert wird: „Die Bundesregierung muss unverzüglich Klarheit schaffen, um den Vertragsärztinnen und -ärzten Planungssicherheit zu geben. Letztendlich funktioniert der Rettungsschirm wie eine Versicherung. Sollten wider Erwarten keine Honorarrückgänge zu verzeichnen sein, wird der Rettungsschirm auch nicht in Anspruch genommen. Wir sehen keinen Grund, die Verlängerung bis 30. Juni 2021 nicht schnellstens vorzunehmen“, so Neumann-Grutzeck weiter.
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