Vom Der NABU Brandenburg wehrt sich gegen Eingriffe in Natur und Landschaft im Rahmen von Straßenarbeiten durch den Landesbetrieb Straßenwesen (LS). Bei Fällarbeiten im Havelland hat der LS für den Ausbau der B 273 zwischen Nauen und Börnicke mächtige Eichen fällen lassen. Diese dienten als Lebensstätte der streng geschützten FFH-Käferarten Großer Rosenkäfer und Eremit (auch Juchtenkäfer genannt). Mit der Fällung dieser wertvollen Alteichen sind die letzten nachgewiesenen Lebensräume des Eremit in der Region zerstört worden. „Aus den Planunterlagen ging nicht hervor, dass die Fällung der Eichen, den Lebensraum der besonders geschützten Käferarten vernichtet. Dementsprechend wurden keine Maßnahmen ergriffen, um die Bäume zu erhalten. Der LS hat es anscheinend versäumt, die Bäume auf das Vorkommen geschützter Arten untersuchen zu lassen und damit in grober Weise gegen seine Rechtspflichten verstoßen“, erklärt der Vorsitzende des NABU Brandenburg Friedhelm Schmitz-Jersch.

Nach den Planungen des LS sollten insgesamt 106 Bäume, überwiegend Alleebäume, gefällt werden. „Der geplante Ausbau der B273 zeigt, dass dem Schutz der Alleen in Brandenburg nicht ausreichend Rechnung getragen wird“ so Friedhelm Schmitz-Jersch. Alleen sind in Brandenburg durch das Naturschutzgesetz besonders geschützt. Der Schutz der Alleen muss gerade von Behördenseite, insbesondere bei Straßenausbauvorhaben, eine Selbstverständlichkeit sein. Dies beinhaltet zwingend die Prüfung von Ausbauvarianten zum Erhalt aller Alleebäume. Dies trifft umso mehr zu, wenn es sich, wie in diesem Fall, um einen Teil der Deutschen Alleenstraße handelt.

Um die weiteren Fällungen zu verhindern, hat der NABU in einem Eilverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg den Stopp der Baumfällungen beantragt. In einer Zwischenverfügung hat das OVG dem LS aufgegeben, bis zur Entscheidung über den Antrag die Fällungen auszusetzen. Der LS hat zugesichert, diese Auflage zu beachten.
Da mit dem Ausbau der B273 massive Eingriffe in den Alleenbestand, aber auch in das umliegende Naturschutz- und FFH-Gebiet „Leitsakgraben“ verbunden sind, ist nach Meinung des NABU ein ordnungsgemäßes Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahrens zwingend erforderlich. Das Fehlen eines solchen Verfahrens für das umfangreiche Straßenbauvorhaben sei ein zusätzlicher Rechtsverstoß.

Zum Hintergrund:
Mit der Fällung der wertvollen Alteichen sind die letzten Lebensräume des Eremit in der Region zerstört worden. Von ehemals mindestens sieben nachgewiesenen besiedelten Brutbäumen des Eremit, welche an der Straße und dem angrenzenden FFH Gebiet „Leitsakgraben“ vorkamen und den langfristigen Erhalt der Käferpopulation sicherstellen sollten, sind nun nur noch drei alte Eichen verblieben. Neben den aktuellen Fällungen wurden auch durch forstliche Eingriffe der Stadt Nauen in den letzten Jahren Habitatbäume für die nach EU Recht streng geschützte Käferart im angrenzenden Forst reduziert.
Das FFH-Gebiet „Leitsakgraben“ und das gleichnamige Naturschutzgebiet befindet sich im Landkreis Havelland nordöstlich von Nauen und liegt überwiegend im Landschaftsschutzgebiet „Nauen-Brieselang-Krämer“. Schutzzweck des Gebietes ist u.a. die prioritäre und in Brandenburg wie Deutschland stark gefährdete FFH-Käferart Eremit (Osmoderma eremita) (FFH-RL Anhang II, IV), für welche Brandenburg eine besondere Verantwortung trägt. Der Eremit lebt sehr versteckt im mulmigem Substrat innerhalb von Baumhöhlen lebender Bäume. Jedes einzelne Vorkommen ist von großer Bedeutung für den Erhalt der Art, da sie extrem selten ist und die Tiere sehr wenig mobil sind.

Alleebaumstatistik das Landesbetrieb Straßenwesen http://www.ls.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.258774.de

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