Mit nur zweitägiger Frist hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) am Dienstag einen Gesetzesentwurf zur Kundegeldabsicherung bei Pauschalreisen für die Verbändeanhörung vorgelegt. Dieser wird weder der Rolle des Mittelstands insgesamt noch den Gegebenheiten in der Bustouristik gerecht. Der bdo fordert deutliche Änderungen, die u.a. die geringeren Risiken bei Busreisen betrachten.

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) hat mit deutlichem Widerspruch auf den Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) zur Kundegeldabsicherung bei Pauschalreisen reagiert. Nach einer ersten Durchsicht der am Dienstag vorgelegten Vorschläge ist zu erkennen, dass den Besonderheiten des Busgewerbes keine Rechnung getragen wird. Mittelständlern kämen zusätzliche Ausgaben und Risiken in erheblichem Umfang zu, während Sonderregelungen für große Reiseveranstalter angedacht sind. Keine ausreichende Berücksichtigung findet im BMJV-Entwurf, dass bei Busreisen kein Risiko in Hinblick auf die Rückführung der Fahrgäste besteht. Auch im Insolvenzfall kehren Busse von touristischen Reisen mit den Passagieren immer nach Deutschland zurück. Es gibt so weder ein realistisches Szenario noch einen Beispielfall, bei dem sich Kosten für Heimreise von Busreisenden ergäben. Derartige Faktoren müssen sich auch in den Kosten für die Fondsbeteiligung der Unternehmen der Bustouristik spiegeln.

bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard sagte zum Entwurf: „Es ist gut und wichtig, dass wir im Interesse des Vertrauensschutzes bei Kundinnen und Kunden über eine Absicherung der Gelder sprechen. Leider geht der Entwurf nicht auf die wirklichen Ursachen und die tatsächlichen Gegebenheiten in verschiedenen Branchensegmenten der Reisewirtschaft ein. Es droht aktuell, dass ausgerechnet mittelständische Unternehmen für die früheren Versäumnisse und heutigen Risiken der Reisekonzerne einstehen müssen. Das lehnen wir ab. Zudem müssen sich die Verhältnisse und Eigenheiten der Bustouristik klar in der Fondsbeteiligung und dem entsprechenden Gesetzesentwurf spiegeln. Andernfalls wird den Busunternehmen keine realistische Chance gelassen, in Zukunft noch Busreisen in diesem Marktumfeld anbieten zu können.“

Auch in Hinblick auf das gesetzgeberische Verfahren zeigt sich der bdo enttäuscht. Es sind Monate bzw. sogar Jahre ins Land gegangen, bis dieses wichtige und komplexe Thema nun zumindest in einem Referentenentwurf aufgenommen wurde. Die betroffenen Verbände erhalten dabei aber lediglich zwei Tage Zeit, Bedenken vorzubringen. Beides spricht dafür, dass kein Verständnis für die Bedürfnisse und die Lage der Reisewirtschaft besteht.

Über den Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) e.V.

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) ist der Spitzenverband der deutschen Busbranche und vertritt die Interessen der privaten und mittelständischen Unternehmen aus dem Bereich Personennahverkehr, Bustouristik und Fernlinienverkehr gegenüber Politik und Öffentlichkeit.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) e.V.
Reinhardtstr. 25
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 24089-300
Telefax: +49 (30) 24089-400
http://www.bdo.org

Ansprechpartner:
Christian Wahl
Referent Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 24089-300
E-Mail: christian.wahl@bdo.org
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel