Nachdem Kritik, u.a. vom Deutschen Musikrat, laut wurde, dass das Bundeskabinett die rasche Umsetzung der europäischen Urheberrechtsrichtlinie in deutsches Recht in nicht nachvollziehbarer Weise verzögert habe, hat das Kabinett heute dem Referentenentwurf der Richtlinie zugestimmt. Als nächstes wird der Bundestag über offene Fragen des Entwurfs diskutieren. Bis zum 07. Juni 2021 muss die Urheberrechtsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden.  

Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Der Deutsche Musikrat begrüßt den heutigen Entschluss des Bundeskabinetts, mit dem der Weg frei gemacht wurde für eine intensive Debatte im Bundestag. Auch wenn der aktuelle Entwurf nun faire Spielregeln im Netz vorsieht und Kreativschaffenden dadurch eine bessere Vergütung ihrer Leistungen sichern wird, gibt es stellenweise noch erheblichen Diskussionsbedarf. Dieser muss im parlamentarischen Verfahren nun angemessenen Raum erhalten, wobei auch die Änderungsvorschläge der zivilgesellschaftlichen Institutionen berücksichtigt werden müssen. Wenn dies gelingt, bietet das Urheberrechtsgesetz die große und seltene Chance, durch faire Regelungen nachhaltig die Situation für Kreativschaffende zu verbessern: eine Win-Win-Situation für Urheber/innen wie für Nutzer/innen, denn Kunst und Kultur gibt es nur, wenn ihre Schöpfer/innen davon leben können.“

Die neue Urheberrechtsrichtlinie umfasst u.a. Regelungen zur Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen sowie zu kollektiven Lizenzen und soll zu einem gerechteren Interessensausgleich zwischen allen beteiligten Akteuren beitragen.

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