Seit dem erst Lockdown im Frühjahr 2020 ist die Mediennutzung bei Kindern und Jugendlichen stark angestiegen1. Neben den klaren Vorteilen, die die Nutzung des Internets für Kinder und Jugendliche bereithält, lauern leider auch einige Gefahren. Doch welche sind diese genau und was können Eltern tun, um ihre Kinder bestmöglich davor zu schützen? Anlässlich des heutigen Safer Internet Day möchte Der Kinderschutzbund Landesverband Bayern e. V. (DKSB LV Bayern e. V.) Eltern und Familien hierzu informieren und dazu aufrufen, hinsichtlich der Mediennutzung mit den Kindern im Gespräch zu bleiben.

In wenigen Wochen ist es bereits ein Jahr her, dass es in Bayern zu einem ersten Lockdown kam und Schulen und Kitas geschlossen wurden. Dies hatte weitreichende Konsequenzen – vor allem, was das Mediennutzungsverhalten der Kinder betrifft. Gerade in Zeiten von Homeschooling, Social Distancing oder Quarantäne spielen Medien seither eine wichtige und berechtigte Rolle bei den Kindern und Jugendlichen. Sie nutzen das Internet zum Lernen, zur Informationsbeschaffung aber natürlich auch zum Spaß, um mit Freunden in Kontakt zu bleiben und, um einfach abzuschalten. Durch die soziale Isolation steigt bei vielen Kindern und Jugendlichen auch die Bereitschaft, persönliche Sorgen oder Wünsche über digitale Wege in Chats oder Postings mitzuteilen. Diese Offenheit kann leicht missbraucht werden. Nicht selten werden Kinder und Jugendliche daher Opfer von Cyber-Grooming.

Cyber-Grooming: Sexueller Missbrauch auf Online-Plattformen

Cyber-Grooming bedeutet das gezielte Ansprechen von Minderjährigen über das Internet mit dem Ziel, sexuelle Kontakte anzubahnen. Dies äußert sich in Belästigungen, der Aufforderung Nacktfotos zu schicken und sogar in Erpressungen. Häufig zielen diese Strategien darauf, die Kinder dazu zu bewegen, den Täter / die Täterin auch im realen Leben zu treffen. Cyber-Grooming findet häufig in Online-Games, Chaträumen, Social Media-Plattformen wie TikTok, Instagram oder Facebook aber auch in Messenger-Diensten wie WhatsApp statt. Was viele nicht wissen: Cyber-Grooming ist strafbar und kann mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe belangt werden.

Die Fallzahlen des strafbaren Einwirkens auf Kinder mit technologischen Mitteln sind in 2019 im Vergleich zum Vorjahr um etwa 34 Prozent deutlich gestiegen2. Einen Großteil dieser Fälle macht das Cyber-Grooming aus. Häufig bleiben derlei Übergriffe jedoch den Eltern verborgen. Die betroffenen Kinder und Jugendlichen schämen sich und trauen sich daher nicht, mit ihren Eltern darüber zu sprechen.

Tipps für Eltern

Was können Eltern daher tun, um ihr Kind vor sexuellen Übergriffen im Internet zu schützen bzw. um ihm zu helfen, wenn sich bereits ein Vorfall ereignet hat? Hierzu hat der DKSB LV Bayern e. V. ein paar hilfreiche Tipps erstellt, die Eltern und Kinder hinsichtlich der Mediennutzung stärken können:

• Interessieren Sie sich für das, was Ihr Kind online macht. Lernen Sie neue Angebote gemeinsam kennen. Lassen Sie sich Spiele und Apps zeigen. Versuchen Sie die Faszination zu verstehen.
• Besprechen Sie mit Ihrem Kind, welche Apps und Spiele es herunterladen und wo es sich anmelden darf. Achten Sie auf die Altersgrenzen. Erstellen Sie die Profile gemeinsam mit Ihrem Kind und richten Sie sie kindersicher ein (z.B. privat und nicht öffentlich sichtbar).
• Schärfen Sie Ihren Kindern ein, niemals den eigenen Namen, das Alter, die Adresse und die Handynummer preiszugeben. Der Profilname (Nickname) sollte keine Rückschlüsse auf Geschlecht oder Alter des Kindes zulassen.
• Pädosexuelle Täter*innen sind äußerst manipulativ. Sprechen Sie mit Ihrem Kind darüber, dass es misstrauisch werden muss, wenn Online-Bekanntschaften z.B. sehr viele Komplimente, anzügliche Kommentare machen oder extrem verständnisvoll sind.
• Versichern Sie Ihrem Kind, dass es mit allen Problemen, Unsicherheiten oder auch komischen Gefühlen zu Ihnen kommen kann. Schimpfen Sie nicht!
• Zeigen Sie Ihrem Kind, wie es Chatpartnerinnen und Chatpartner blockieren kann. Nutzen Sie auch die Möglichkeit, auffällige User beim App-Anbieter zu melden.
• Melden Sie jugendgefährdende Inhalte an die Freiwillige Selbstkontrolle der Multimedia-Diensteanbieter fsm.de oder Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen an jugendschutz.net

Weitere hilfreiche Informationen zum Thema finden Sie auch auf klicksafe.de oder schau-hin.info

1= Mediensucht 2020 – Gaming und Social Media in Zeiten von Corona (DAK Forschung, 2020), 2= Bundeskriminalamt Gemeinsame Pressekonferenz zu Kindlichen Gewaltopfern am 11.05.2020

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Kinderschutzbund Landesverband Bayern e.V.
Goethestr. 17
80336 München
Telefon: +49 (89) 920089-00
Telefax: +49 (89) 920089-29
https://www.kinderschutzbund-bayern.de

Ansprechpartner:
Cordula Falk
Fachbereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (89) 920089-20
Fax: +49 (89) 920089-29
E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@kinderschutzbund-bayern.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel