Bei einer High-Flow-Therapie (HFT) wird Patientinnen und Patienten mit chronischer Atemschwäche über eine Nasensonde längere Zeit befeuchtete und erwärmte Raumluft mit hoher Flussrate zugeführt, um Beschwerden zu lindern. Die Vor- und Nachteile einer solchen Behandlung in der Selbstanwendung (zu Hause, in stationärer Pflege oder Reha etc.) untersucht das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zurzeit in einer Nutzenbewertung. Die Bewertung bezieht sich auf Patientinnen und Patienten mit stabiler, fortgeschrittener COPD oder mit chronischer respiratorischer Insuffizienz Typ 1. Der Typ 1 bezeichnet eine Form der chronischen Ateminsuffizienz, bei der zu wenig Sauerstoff aufgenommen wird (Hypoxämie).

Kurzatmigkeit und Exazerbationen seltener bei Atemschwäche Typ 1

Gemäß den vorläufigen Ergebnissen des Vorberichts kann die High-Flow-Therapie typische und belastende Symptome bei Betroffenen lindern: Kurzatmigkeit (Dyspnoe) und akute Verschlechterungen (Exazerbationen) der Atemschwäche traten bei einer High-Flow-Therapie bei Studienteilnehmerinnen und -teilnehmern mit chronischer respiratorischer Insuffizienz Typ 1 (Sauerstoffmangel im arteriellen Blut) seltener auf.

Weil (schwerwiegende) unerwünschte Ereignisse in der zugrunde liegenden Studie nicht systematisch erfasst wurden, lässt sich endpunktübergreifend hier aber kein Anhaltspunkt für einen höheren Nutzen oder höheren Schaden ableiten. Problematisch ist vor allem, dass in der maßgeblichen Studie jeweils etwa zehn Prozent der Patientinnen und Patienten starben oder wegen einer schweren Erkrankung aus der Studie ausschieden. Dennoch wird aber berichtet, es habe keine (schwerwiegenden) unerwünschten Ereignisse gegeben.

Für die Anwendung der High-Flow-Therapie bei Patientinnen und Patienten mit COPD und Kohlendioxid-Überschuss im Blut (Hyperkapnie) im Rahmen einer chronischen respiratorischen Insuffizienz Typ 2 sowie bei Patientinnen und Patienten mit COPD ohne chronische respiratorische Insuffizienz lagen keine verwertbaren Studien vor.

Stellungnahmen zum Vorbericht sind möglich bis zum 9. März 2021.

Zum Ablauf der Berichtserstellung

Den Berichtsplan für dieses Projekt hatte das IQWiG im Juli 2020 veröffentlicht. Stellungnahmen zum Vorbericht werden nach Ablauf der Frist ab dem 10. März gesichtet. Sofern sie Fragen offenlassen, werden die Stellungnehmenden zu einer mündlichen Erörterung eingeladen.

Über Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

Das IQWiG ist ein unabhängiges wissenschaftliches Institut, das Nutzen und Schaden medizinischer Maßnahmen für Patienten untersucht. Wir informieren laufend darüber, welche Vor- und Nachteile verschiedene Therapien und Diagnoseverfahren haben können

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