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  • Armutsquote bei Kindern bleibt konstant hoch
  • Bentele: „Das derzeitige System der Familienförderung hat versagt.“

Mehr als jedes 5. Kind in Deutschland ist von Armut betroffen oder bedroht. VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt dazu: „Jedes Kind, dass in Deutschland arm ist, ist eines zu viel. Viele Probleme hat die Corona-Pandemie noch weiter verschärft. Wir müssen endlich dafür sorgen, dass Eltern ihren Kindern gesundes Essen zubereiten können und sie die technische Ausrüstung fürs Homeschooling haben.“

Der VdK kritisiert das derzeitige System der Familienförderung in Deutschland. Die zahlreichen sozial- und familienpolitischen Leistungen verhindern nicht die Kinderarmut. Bentele: „Die Familienförderung ist viel zu zergliedert, zu kompliziert und zu bürokratisch. Und sie bevorzugt gut verdienende Familien. Wir sehen jeden Tag, dass dieses System versagt. Die Reformen der letzten Jahre konnten die Armutsquote von Kindern nicht senken. Deshalb brauchen wir einen mutigen Richtungswechsel, kleine Schritte reichen nicht aus.“

Für den VdK ist eine Kindergrundsicherung eine gute Alternative zum bestehenden System der Familienförderung. In der Kindergrundsicherung sollen mehrere Familienleistungen, wie Kindergeld, Kinderzuschlag und Kinderregelsätze, zusammengeführt werden. Familien müssen dann nur noch einen Antrag bei einer Behörde ausfüllen, um die nötige finanzielle Unterstützung zu erhalten. Bentele erläutert: „Mit der Kindergrundsicherung wird das Geld endlich bei den Kindern und Jugendlichen ankommen, die es brauchen. Sozial benachteiligte Familien können staatliche Hilfen dann leichter in Anspruch nehmen.“

Deshalb hat sich der VdK nun offiziell dem Bündnis Kindergrundsicherung angeschlossen, in dem er sich mit 15 weiteren Verbänden für eine ausreichende finanzielle Absicherung von Kindern stark macht. Der VdK wird sich besonders für Eltern von Kindern mit Behinderung einsetzen. Sie sollen nötige Mehr- und Sonderbedarfe unkompliziert und unbürokratisch in Anspruch nehmen können.

Hintergrund:
Bisher gibt es verschiedene sozial- und familienpolitische Leistungen, die Betroffene bei vielen unterschiedlichen Behörden einzeln beantragen müssen. Hinzu kommt, dass Leistungen oft miteinander verrechnet werden. Dabei decken die Kinderregelsätze die tatsächlichen Bedarfe von Kindern nicht ab. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sind zu niedrig und bürokratisch. Bei Kindern und Jugendlichen, die Grundsicherung nach dem SGB II erhalten, kommen familienpolitische Leistungen meist nicht an, weil sie mit der Grundsicherung verrechnet werden. Außerdem werden Eltern mit hohen Einkommen durch die Kinderfreibeträge gegenüber Eltern mit geringen Einkommen, die Kindergeld beziehen, bevorzugt.

Über Sozialverband VdK Deutschland e. V.

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