Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), zuständig für die Bearbeitung der Förderanträge sowie die Auszahlung der Zuschüsse, können ab sofort Zuschüsse für Investitionen in Kälte- und Klimatechnik beantragt werden, wenn diese mit nicht-halegonierten Kältemitteln betrieben werden. Gefördert werden stationäre Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen und die Neuanschaffung von Klimaanlagen in Bussen und Schienenfahrzeugen.

Mit dem Förderprogramm für Kälte- und Klimaanlagen wird der Einsatz von Klimaschutz-Technologien in der Kälte- und Klimatechnik gefördert, die dem modernsten Stand der Technik entsprechen. Das Ziel, zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung beizutragen, soll durch die Steigerung der Energieeffizienz, die Minderung des Kältebedarfs sowie durch die Reduktion der Emissionen fluorierter Treibhausgase erreicht werden.

Mit der novellierten Förderrichtlinie können jetzt auch Anlagen im kleinen Leistungsbereich sowie größere Anlagen gefördert werden. Die Förderung für Kompressionskälteanlagen hängt nun von der Art des Kälteerzeugers sowie dessen Kälteleistung ab. Erstmalig sind „steckerfertige“ Kühlmöbel bis zu 10 laufende Meter pro Standort förderfähig. Bei Fahrzeugklimaanlagen wurde die Beschränkung auf das Kältemittel CO2 aufgebhoben.

Weitere Informationen können bei Claudia Joerg von der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald unter 0621-18002-151 oder joerg@hwk-mannheim.de abgerufen werden.

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