Das niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat am Mittwoch die Coronavirus-Impfverordnung vom 8. Februar erneut angepasst. In der Verordnung heißt es:
„Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten Versorgung sind grundsätzlich nicht mit höchster Priorität impfberechtigt. Das Verfahren, nachdem Hausärzte und Zahnärzte, die übereinen
Kooperationsvertrag als Heimärzte zuglassen sind, ggf. vorrangig geimpft werden können, wird aktuell mit der KVN und der KVZN abgestimmt. Hierüber informieren wir gesondert. Bis dahin muss auch in diesen Gruppen von einer Impfung mit höchster Priorität abgesehen werden.“
Gleichzeitig rücken in der neuen Verordnung Beschäftigte des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) in die höchste Priorität auf.
„In Anbetracht der aktuellen Impfstoffknappheit ist es natürlich notwendig und richtig, Priorisierungen vorzunehmen. Das steht außer Frage. Wenn jedoch das Personal aus einer Prüfbehörde, die in erster Linie nicht zur Versorgung der Patientinnen und Patienten beiträgt, mit höchster Priorität geimpft werden sollen, ist das absolut unverständlich. Die Landesregierung muss sich ernsthaft fragen, in wessen Sinne sie hier handelt“, sagt BDI-Präsidentin Christine Neumann-Grutzeck.
Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte haben in der Corona-Pandemie maßgeblich dazu beigetragen, dass das Gesundheitssystem nicht überlastet wird. „Unsere Praxen sind durchgängig geöffnet und die Behandlung der meisten COVID-19-Patienten erfolgt im ambulanten Bereich. Die Kolleginnen und Kollegen und deren Mitarbeiter sind konstant einem hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt. Hinzu kommt, dass sobald die Corona-Impfung in den Praxen möglich ist, wir natürlich diese Aufgabe übernehmen werden. Das gilt besonders für die hausärztlich tätigen Kolleginnen und Kollegen. Vor diesem Hintergrund ist es ein Schlag ins Gesicht, dass die Landesregierung administrativen Vorgängen eine höhere Priorität einräumt, als der Versorgung“, kritisiert Dr. Thomas Schmidt, Landesvorsitzender des BDI in Niedersachsen.
„Wir erwarten eine Anpassung und ein klares Bekenntnis der Ministerin an die Kolleginnen und Kollegen, dass diese schnellstmöglich durch eine Impfung geschützt werden“, so Schmidt weiter.
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