Endlich Schnee in Hamburg! Gerade im Lockdown sind viele gerne an der frischen Luft unterwegs und da kommt der Wintereinbruch gerade richtig. Doch die weiße Winterpracht ist nicht immer ungefährlich, weiß Dr. Henning Jeziorkowski. Als Oberarzt in der Unfallchirurgie der Asklepios Klinik Altona und Sportorthopäde kennt er die Folgen von rutschigen Abenteuern nur zu gut und mahnt zur Vorsicht.

„Gerade bei Glatteis und Schnee sehen wir in unserer Notaufnahme vermehrt Unterarm- und Sprunggelenkbrüche, genauso wie Oberarmbrüche nahe der Schulter in allen Altersgruppen. Bei älteren Patient*innen kommen dann noch die hüftgelenksnahen Brüche dazu“, so Dr. Henning Jeziorkowski, Unfallchirurg und Sportorthopäde aus der Asklepios Klinik Altona. Es herrscht also akute Sturzgefahr bei den eisigen Temperaturen in unserer Stadt. Da vor allem ältere Menschen zu dieser Jahreszeit von schwereren Brüchen betroffen sind, sollten diese auf festes Schuhwerk eventuell sogar mit Spikes zurückgreifen und wenn möglich nur für wichtige Besorgungen vor die Tür gehen – „vor allem, wenn die Gehfähigkeit an sich schon eingeschränkt ist“, so der Experte. Das Sturzrisiko sollte also jeder für sich selbst beurteilen.

Wer Stürzen vorbeugen möchte, dem empfiehlt er, sich regelmäßig bewegen, seine Muskeln aktiv zu halten und auf eine gewisse Grundfitness zu achten. Das macht unseren Gang stabiler und hilft uns im Fall der Fälle richtig zu fallen. Wer dafür auf das Rad zurückgreifen möchte, sollte aber lieber auf den Frühling warten: „Ab Temperaturen um den Gefrierpunkt mit Regen- und Schneefall kann es zu Glatteis kommen und damit für Radfahrer gefährlich werden. Es besteht dann eine deutlich erhöhte Unfallgefahr“, mahnt Dr. Henning Jeziorkowski. 

Und wenn es dann doch passiert und wir stürzen? „Bei schmerzbedingt leichter Einschränkung der Beweglichkeit ist sicherlich eine Vorstellung beim Arzt sinnvoll. Sollten die Sturzfolgen so schwer sein, dass man nicht mehr aufstehen bzw. laufen kann oder eine offensichtliche Fehlstellung an Arm oder Bein vorliegen, sollte der Weg ins Krankenhaus führen, da eventuell eine versorgungspflichtige Verletzung vorliegt“, so Dr. Henning Jeziorkowski.

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