„Wir begrüßen, dass sich die Regierung nach den festgefahrenen Verhandlungen in den letzten Wochen nun auf einen Kompromiss verständigt hat“, erklärt Dr. Bernd Bornhorst, Vorstandsvorsitzender von VENRO. „Mit dem Gesetz ist ein wichtiger Anfang gemacht, der zu einer gerechteren Gestaltung der Globalisierung beitragen kann.“
„Gleichzeitig hätten wir uns an einigen Stellen deutlich umfangreichere Regelungen gewünscht – insbesondere dort, wo es auf Druck der Wirtschaftsverbände zu starken Verwässerungen gekommen ist. Bei der Frage zivilrechtlicher Haftung etwa sehen wir definitiv Möglichkeiten zur Nachbesserung“, so Bornhorst weiter. „Wir werden uns dafür einsetzen, dass auf der jetzt vorliegenden Basis in der nächsten Legislaturperiode und in den laufenden Abstimmungen auf europäischer Ebene die aus unserer Sicht notwendigen Nachbesserungen vorgenommen werden“, kündigt Bornhorst an.
Das Gesetz soll ab 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden gelten, sowie ab 2024 auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden. Unternehmen, die ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachkommen, drohen Bußgelder und der Ausschuss von öffentlichen Vergabeverfahren – eine zivilrechtliche Haftung der Unternehmen ist nicht vorgesehen.
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