Verbraucher durch Falschinformation von Tesla geschädigt
Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer wertet die Vorgehensweise von Tesla als höchst unseriös. Tesla hat bewusst wahrheitswidrig informiert, damit sie das alte Modell noch verkaufen kann, bevor sich das neue auf dem Markt befindet. Für Dr. Stoll & Sauer liegt es auf der Hand, dass Tesla Germany bereits Ende Oktober 2020 Bescheid gewusst haben muss, dass das neue Fahrzeug „Model X Plaid“ demnächst auf dem Markt angeboten wird. Das amerikanische Mutterunternehmen muss die deutsche Tochter informiert haben.
Dem Verbraucher ist durch diesen unseriösen Verkaufstrick ein Schaden entstanden. Denn hätte er gewusst, dass demnächst ein neues Modell erscheint, hätte er selbstverständlich mit dem Kauf abgewartet. Deshalb hatte er bei Tesla auch ausdrücklich nachgefragt, ob ein neues Modell in Planung sei. In keinem Fall hätte er das alte „Model X“ erworben. Es liegt eine vorvertragliche Pflichtverletzung gemäß §§ 280, 241 Abs. 2 BGB vor.
Der US-Autobauer wusste jedoch, dass er diese alten Modelle nicht mehr verkaufen können wird, wenn ein neues erhältlich ist. Von daher entschloss sich Tesla aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer, die Kunden bewusst zu täuschen. Es mag zwar sein, dass Tesla von sich aus nicht verpflichtet gewesen wäre, auf den Modellwechsel hinzuweisen. Im vorliegenden Fall besteht jedoch die Besonderheit, dass der Kunde ausdrücklich nach dem neuen Modell nachgefragt hatte. Hier wurde bewusst wahrheitswidrig eine falsche Tatsachenbehauptung gegenüber dem Kunden aufgestellt. Tesla wollte dadurch das eigene Gewinninteresse sichern. Dies ging zu Lasten des Verbrauchers. Zudem ist durch das neuere Modell das Vorgängermodell deutlich im Wiederverkaufswert gemindert – und das nach nicht einmal drei Monaten und 1000 gefahrenen Kilometern. Die Kanzlei hat daher am 15. Februar 2021 am Landgericht Offenburg Klage eingereicht. Um den Informationsfluss zwischen dem deutschen Tochter-Unternehmen und dem US-Mutterkonzern genau zu klären, sollen die Geschäftsführer von Tesla Germany sowie der CEO von Tesla, Elon Musk, befragt werden.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät Verbrauchern, denen mit Tesla Ähnliches widerfahren ist, zu einer anwaltlichen Beratung und empfiehlt dafür den kanzleieigenen kostenlosen Online-Check. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 15.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile und über 10.000 verbraucherfreundliche Vergleiche erstreiten.
In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und verhandelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro-Vergleich aus. Damit haben die beiden Inhaber Rechtsgeschichte geschrieben. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
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