In Corona-Zeiten, in denen wir uns vermehrt im Netz tummeln, fällt sehr schnell auf, dass die Umgangsformen auf manchen Plattformen zu wünschen übriglassen: Es wird gegen Politiker gehetzt, Virologen werden beschimpft, gegen Maßnahmen wird gewettert. Dabei nehmen viele Nutzer kein Blatt vor den Mund, denn in der Anonymität des Netzes lässt es sich leicht pöbeln. Immer häufiger gehen die Kommentare nicht nur unter die Gürtellinie, sondern sind voller Hass. ARAG Experten über die so genannte Hate Speech und den schmalen Grat zwischen Meinungsfreiheit und Straftat.

Mehr Hass im Netz
Die Tendenz zu mehr Hass, Diskriminierung und Online-Betrug im deutschen digitalen Raum steigt seit einigen Jahren stetig. Auch Hate Speech (deutsch: Hassrede) nimmt zu (Digital Civility Index, 2020 von Microsoft). Vor allem die 14- bis 24-Jährigen scheinen auf Hassrede äußerst sensibel zu reagieren: 94 Prozent geben an, sie im Internet wahrgenommen zu haben. Immerhin: Gleichzeitig steigt der Anteil derer, die bereits Hassrede gemeldet haben, um fast das Doppelte von 34 auf 67 Prozent an (Studie im Auftrag der Landesanstalt für Medien NRW, 2020).

Was ist Hate Speech?
Die Definition von Hassrede ist sehr vage. Hate Speech ist kein feststehender, juristischer Begriff. Gemeint sind abwertende, menschenverachtende und volksverhetzende Inhalte im Internet, mit denen Menschen abgewertet, bedroht oder angegriffen werden, oder mit denen ganz allgemein zu Hass oder Gewalt aufgerufen wird.

Dabei geht es – wie im analogen Leben auch – beispielsweise um Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, Sexismus, Homo- und Transfeindlichkeit, Vorurteile aufgrund der sozialen Herkunft oder die Diskriminierung aufgrund des Aussehens. Aber auch eine bestimmte Haltung zu Corona kann der Auslöser für Hassrede sein.

Wer ist betroffen?
Hate Speech kann sich gegen Personen und Personengruppen richten und auch jene treffen, die online und offline gegen Menschenfeindlichkeit eintreten, sich zivilgesellschaftlich engagieren oder – aktuell weit verbreitet – aus Sicht der Hassrede-Verfasser unpopuläre Ansichten zu Corona vertreten.

Wie kann man sich wehren?
Im ersten Schritt raten die ARAG Experten Betroffenen, sich an den Anbieter der Plattform zu wenden und diesen zur Löschung der Hassrede aufzufordern. Sind die Hate Speech-Kommentare gravierend, kann man eine Strafanzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft stellen, dies ist auch anonym möglich. Handelt es sich um jugendgefährdende Inhalte, raten die ARAG Experten zur Meldung bei jugendschutz.net, einer von Jugendministerien gegründeten Plattform, oder der dazugehörigen Beschwerdestelle Hass im Netz .

Die Grenzen der Meinungsfreiheit
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass das Grundrecht der Meinungsfreiheit grundsätzlich auch im Internet gilt. Doch es gibt Grenzen, sowohl online als auch offline. Und sobald diese von Hassrede überschritten werden, kann ein Straftatbestand vorliegen, der für Kinder und Jugendliche ab 14 Jahren gilt. Dazu gehören z. B. Volksverhetzung, Bedrohung und die öffentliche Aufforderung zu Straftaten, aber auch Beleidigung, Verleumdung oder Nötigung. Außerdem drohen bei der sogenannten „Schmähkritik“ auch eine zivilrechtliche Unterlassungsklage und ggf. Ansprüche des Betroffenen auf Schadensersatz und Geldentschädigung.

Nett im Netz: Love Speech
Hand aufs Herz: Wann haben Sie jemandem das letzte Mal ein Kompliment gemacht? Oder Ihrem Gegenüber ein Lächeln geschenkt? Klar, unter der Maske ist es nicht leicht zu erkennen. Doch wenn das Lächeln die Augen erreicht, ist es selbst mit Mundschutz zu sehen. Und ein nettes Wort kann man jederzeit an jeden richten, analog oder digital. Und darum geht es bei Love Speech: Mit netten Worten und einem freundlicheren Umgangston den Raum für Hate Speech enger zu machen. In der Off- und in der Online-Welt. Love Speech ist eine Initiative von ‚Gesicht zeigen ‘ und wird u. a. gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren Frauen und Jugend.

Weitere interessante Informationen unter:
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