Country-by-Country-Reporting (CbCR) wird von den EU-Mitgliedstaaten und den berichtenden Finanzunternehmen sehr heterogen umgesetzt. Anstatt für mehr Steuertransparenz zu sorgen, offenbaren CbCRs eine mangelnde Vergleichbarkeit und Probleme bei der Interpretation der Berichte. Auslöser hierfür sind ungenaue Vorgaben hinsichtlich der Berechnung und Darstellung der CbCR-Daten. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung des ZEW Mannheim und der Universität Mannheim. Die Europäische Kommission sollte daher, so das Fazit der Studie, klare und einheitliche Richtlinien sowie Definitionen eines CbCR-Berichts veranlassen, bevor sie die Berichterstattungspflicht auf alle multinationalen Unternehmen ausweitet.

Durch die Eigenkapitelrichtlinie IV werden multinationale Finanzunternehmen, die in der EU entweder ihren Hauptsitz oder zumindest eine Tochtergesellschaft oder Betriebsstätte haben, verpflichtet, bestimmte Daten in einem CbCR-Bericht zu veröffentlichen. Dieser Bericht soll den Steuerbehörden und der Öffentlichkeit Angaben zur Gesamtaktivität mitteilen, etwa zu Tochtergesellschaften, Mitarbeitern, Gewinnen oder Steuerzahlungen. Dadurch will die EU eine höhere Steuertransparenz gewährleisten und aggressive Steuerplanung eindämmen.

Inhalte der CbCR-Berichte oft undurchsichtig

Die Studie zeigt nun erstmals, wie heterogen und (in-)transparent Finanzunternehmen in ihren CbCRs für die Geschäftsjahre 2014 bis 2016 berichten. Dafür untersuchten die Wissenschaftler/innen den Inhalt der CbCRs, etwa die Art und Weise der Berechnung der berichtspflichtigen Positionen und die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Bezüglich des Inhalts der CbCR-Berichte schneiden britische (41,35 Punkte von maximal 100 Punkten) sowie deutsche (38,91 Punkte) Unternehmen am besten und österreichische (23,04 Punkte) am schlechtesten ab. Hinsichtlich der Lesbarkeit des Datenmaterials liegen Konzerne mit einem Standort in Deutschland (72,45 Punkte) oder den Niederlanden (67,86 Punkte) auf den vorderen Plätzen. Italienische Bankkonzerne belegen den letzten Rang (60,52 Punkte).

Während es bei der Lesbarkeit der CbCR-Berichte kaum Unterschiede zwischen den Ländern gibt, bietet das inhaltliche Berichtsverhalten der Finanzunternehmen noch deutliches Verbesserungspotenzial: 80 Prozent der Unternehmen geben keine Informationen zum Konsolidierungskreis. In über zwei Dritteln aller Berichte fehlen Angaben zur zugrunde liegenden Datenquelle oder zur Behandlung konzerninterner Transaktionen im Zuge der Berechnung des Gewinns vor Steuern und des Umsatzes. Rund 70 Prozent der Unternehmen machen keine Angaben inwiefern CbCR und Konzernabschluss konsistent sind. „Das Fehlen klarer und einheitlicher Richtlinien führt zum heterogenen Meldeverhalten zwischen verschiedenen Bankgruppen und Ländern. Das erschwert die Vergleichbarkeit der Berichte und erhöht das Risiko von Fehlinterpretationen“, sagt Prof.  Dr.  Christoph Spengel, Forschungsprofessor am ZEW Mannheim.

Britische und deutsche CbCRs am transparentesten

Den höchsten Transparenzwert in der Gesamtwertung der CbCR-Berichte erreichen Unternehmen mit Sitz in Großbritannien (44,75 Punkte) und Deutschland (44,43 Punkte). Die niedrigste Bewertung erhalten niederländische (32,42 Punkte) und österreichische (29,95 Punkte) Unternehmen. „Wir beobachten, dass große Bankgruppen und Bankgruppen, die stärker in Steueroasen engagiert sind, ihre Aktivitäten in einem vergleichsweise transparenten CbCR offenlegen. Da diese Bankgruppen vermutlich mehr öffentliches Interesse auf sich ziehen als kleinere Bankgruppen, könnte die transparente Art der Berichterstattung durch den Wunsch getrieben sein, falschen Anschuldigungen im Hinblick auf Steuervermeidung vorzubeugen.“, erläutert ZEW-Wissenschaftlerin Verena Dutt aus dem Forschungsbereich „Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft“

Bevor die Europäische Kommission Vorschläge vorantreibt, die öffentliche CbCR-Pflicht auf alle in der EU tätigen multinationalen Unternehmen auszuweiten, sollten die in der Studie festgestellten regulatorischen Schlupflöcher geschlossen werden. „Im Allgemeinen schließen die nationalen Gesetze der Mitgliedstaaten diese Regelungslücken nicht und bieten den berichtenden Firmen Spielraum“, kritisiert Spengel. Die Wissenschaftler/innen empfehlen daher, die zugrunde liegende Datenquelle und den anzuwendenden Konsolidierungskreis eines CbCR-Berichts zu spezifizieren und einheitliche Definitionen der berichtspflichtigen Positionen festzulegen, die für alle Finanzunternehmen gelten sollen. „Das wäre wichtig für eine konsistente Interpretation der Berichte über verschiedene Bankgruppen und Länder hinweg und um den Informationsgehalt des CbCR zu erhöhen. Eine standardisierte Vorlage liefert etwa die Mustervorlage der OECD“, sagt Verena Dutt.

Download der Studie

Über ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH Mannheim

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