Kann ich das zurückgeben? Wohl jeder kennt die Situation, dass ein Produkt doch nicht gefällt oder, oft noch ärgerlicher, plötzlich kaputt ist. Laut einer repräsentativen Umfrage hat fast jeder zweite Verbraucher in den letzten drei Jahren mindestens einen defekten Artikel reklamiert. Die Umfrage zeigt auch, dass den Betroffenen in der Mehrheit der Fälle nicht bewusst ist, welche Rechte ihnen zustehen.
Für solche Fälle haben die Verbraucherzentralen den Umtausch-Check entwickelt. „Auf der Seite erhalten Verbraucher nach Eingabe einiger Informationen jederzeit eine kostenlose Ersteinschätzung zur Rechtslage in ihrem Fall“, sagt Nicole Schneider, Leiterin des Projektes Wirtschaftlicher Verbraucherschutz bei der Verbraucherzentrale Sachsen. So verrät der Check zum Beispiel, ob ein Käufer die vor drei Wochen online bestellte Jogginghose noch zurückgeben kann.
Auch abseits von online bestellter Ware deckt das Tool Fragen rund um Garantie und Gewährleistung ab. Geht die im Ladengeschäft erworbene Waschmaschine zum Beispiel während des Lockdowns kaputt, erhalten Nutzer auch hierfür rechtliche Erstinformationen und bei Bedarf Vorlagen für einen Brief an den Verkäufer oder Hersteller, mit dem sie ihre Rechte geltend machen können. „Bleiben nach der Nutzung des Checks doch noch Fragen offen, hilft die Verbraucherzentrale vor Ort weiter“, so Schneider. Und wer sich ganz allgemein einen Überblick über die Unterschiede zwischen Rückgabe, Garantie und Gewährleistung verschaffen möchte, kann das ebenfalls auf www.umtausch-check.de mit Hilfe einer interaktiven Grafik tun.
Die genannten Zahlen wurden im Rahmen einer repräsentativen Onlinebefragung durch hopp Marktforschung erhoben. Befragt wurden Zeitraum vom 18. bis 28. September 2020 insgesamt 1.000 deutschsprachige Personen im Alter von 16 bis 69 Jahren.
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