Die Apotheken dürfen Corona-Antigentests durchführen – rund jede zehnte Apotheke bundesweit bietet solche Tests bereits für Selbstzahler an. Beim gestrigen Treffen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsident*innen der Bundesländer wurde beschlossen, dass jeder Bundesbürger pro Woche einen kostenlosen Corona-Schnelltest durchführen lassen kann. Apotheken dürfen auch solche kostenlosen Antigentests anbieten, sofern sie vom öffentlichen Gesundheitsdienst beauftragt wurden. „Die Einbindung der Apotheken in die Teststrategie ist grundsätzlich richtig. Wenn es Engpässe gibt, dann eher bei den Testenden als bei den Testkits selbst. Die entsprechende Rechtsverordnung zur Umsetzung der Teststrategie muss jetzt so gestaltet werden, dass das Testen in Apotheken unbürokratisch funktioniert und wirtschaftlich machbar ist“, sagt Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.

Antigen-Schnelltests durch geschultes Fachpersonal sind ein wichtiges Mittel im Kampf gegen das Coronavirus und für einen Ausweg aus dem Lockdown. Seit Anfang Februar können Apotheken auch von Gesundheitsämtern damit beauftragt werden. In Ländern wie Baden-Württemberg und Saarland oder Städten wie Potsdam und Böblingen sind Apotheken bereits in die regionalen Testregimes eingebunden – zum Beispiel im Hinblick auf Tests in Schulen. Die Durchführung der Antigentests ist ein freiwilliges Angebot jeder Apotheke. Bedingt durch die hohen Arbeitsschutzanforderungen und die Erfordernis gesonderter Räume, können nicht alle Apotheken diese Schnelltests durchführen. Allerdings werden in einigen Tagen auch Selbsttests für Laien zur Verfügung stehen, die dann in allen Apotheken angeboten werden können.

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