Genehmigungsumfang
Mit der Genehmigung ergibt sich über alle Verkehrsarten in Summe eine Entgeltsteigerung von rund 2,0 Prozent gegenüber den Entgelten für das Jahr 2021.
Im Schienenpersonennahverkehr steigen die Trassenentgelte um 1,8 Prozent. Die Entgeltsteigerung entspricht dabei der gesetzlich festgeschriebenen Entwicklungsrate der Entgelte für den Schienenpersonennahverkehr.
Im Schienenpersonenfernverkehr steigen die Trassenentgelte im Schnitt um ca. 3,8 Prozent. Die DB Netz AG hatte hier ursprünglich eine deutlichere Preissteigerung in Höhe von 4,6 Prozent vorgesehen. Im Marktsegment „Punkt-zu-Punkt“, das insbesondere von Markteinsteigern und Wettbewerbern der Deutschen Bahn im Fernverkehr genutzt wird, hat die Bundesnetzagentur das Entgelt zudem – ähnlich wie in den Vorjahren – um 21 Prozent gegenüber den Planungen der DB Netz AG abgesenkt.
Im Schienengüterverkehr ergibt sich durch die Genehmigung eine Entgeltsteigerung von 0,5 Prozent im Vergleich zu den aktuell geltenden Entgelten. Im Schienengüterverkehr hatte die DB Netz AG ursprünglich – zulasten des Schienenpersonenfernverkehrs – eine leichte Entgeltabsenkung vorgesehen.
Auswirkungen der Corona-Pandemie waren zentraler Bestandteil des Verfahrens
Zu den möglichen Folgen der Corona-Pandemie wurde von einer Vielzahl der Eisenbahnunternehmen vorgetragen. Die Bundesnetzagentur teilt die Einschätzung vieler Unternehmen, dass die Frage nach den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Eisenbahnsektor im Jahr 2022 nicht mit Gewissheit abschließend beantwortet werden kann. Gleichwohl deutet die aktuelle Studienlage darauf hin, dass die derzeitigen Nachfragerückgänge bis zum Ende des Jahres 2021 möglicherweise nicht vollständig, aber doch zu großen Teilen wieder ausgeglichen sein werden und die Entgelte daher in der nun genehmigten Form in Kraft treten können.
Regelungen gelten ab dem 12. Dezember 2021
Die genehmigten Entgelte sind für den nächsten Netzfahrplan zu Grunde zu legen. Das Netzfahrplanjahr 2021/2022 beginnt am 12. Dezember 2021. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Entgelte noch nach dem bisherigen Trassenpreissystem abgerechnet.
Die Entscheidung der Beschlusskammer ist noch nicht bestandskräftig.
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