"Wir Ärztinnen im Hartmannbund fordern deshalb die Arbeitgeber auf, im Falle einer Schwangerschaft tatsächlich eine individuelle Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes durchzuführen und Mutterschutz für Ärztinnen oder Medizinstudentinnen nicht im Sinne eines De Facto Berufsverbotes umzusetzen", ergänzen Ausschuss-Sprecherinnen Dr. Lisa Rosch und Dr. Sabine Wedekind. Das Ergebnis der jüngsten Umfrage des Deutschen Ärztinnenbundes mit Unterstützung des Hartmannbundes bestätige dies.
"Sinnvolle ärztliche Tätigkeit muss auch im Mutterschutz möglich sein – im Sinne der Ärztinnen, aber auch im Sinne des Gesundheitssystems“, bekräftigt Fischer die langjährige Forderung des Hartmannbundes.
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