Dabei stellten sie einen Arbeitnehmer fest, der sich mutmaßlich illegal in Deutschland aufhielt.
Zielrichtung des Einsatzes war die Einhaltung der Vorschriften des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zum Schutz von Arbeitnehmern vor illegalen Lohnpraktiken. Bei der Prüfmaßnahme kontrollierten die Beamten insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes und der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.
Insgesamt wurden in der Nahverteilerstation rund 40 Arbeitnehmer von sieben verschiedenen Subunternehmern des Paketdienstleisters zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt.
Durch die Nutzung eines Dokumentenprüfgeräts stellten die Zöllner fest, dass einer der Arbeitnehmer sich mit einem gefälschten slowakischen Personalausweis sowie Führerschein auswies. Tatsächlich stellte sich heraus, dass der Beschäftigte aus der Ukraine stammte. Der Arbeitnehmer hat durch die rechtswidrige Arbeitsaufnahme sein dreimonatiges Aufenthaltsrecht verwirkt und hielt sich somit illegal in Deutschland auf. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Karlsruhe wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung eingeleitet. Da der Mann keine echten Ausweispapiere vorlegen konnte, erfolgte im weiteren Verlauf nach Erlass eines mündlichen Durchsuchungsbeschlusses durch das Amtsgericht Karlsruhe die Durchsuchung der Wohnräume des Beschuldigten. Vor Ort gab der 39-jährige Ukrainer die Originalpapiere heraus, so dass nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Karlsruhe auch in Bezug auf weitere ausländerrechtliche Verstöße sowie der Nutzung der gefälschten Ausweispapiere im Rechtsverkehr, Ermittlungsverfahren gegen diese Person eingeleitet wurden. Der Beschuldigte wurde im weiteren Verlauf unter Zuhilfenahme einer Dolmetscherin vernommen sowie eine erkennungsdienstliche Behandlung bei der Bundespolizei durchgeführt. Seine Originalausweispapiere wurden der zuständigen Ausländerbehörde übergeben und der Beschuldigte musste innerhalb von zwei Wochen aus Deutschland ausreisen. Die gefälschten Ausweispapiere wurden entsprechend sichergestellt.
Die Ermittlungen dauern an.
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