Videosprechstunden haben im letzten Jahr einen starken Boom erlebt. Nach aktuellen Analysen konsultierten Patient:innen über 1,4 mio. mal alleine im ersten Halbjahr 2020 ihre Ärzt:innen via Video. Telemedizinische Angebote entsprechen dem gesellschaftlichen Bedarf an eine moderne medizinische Versorgung. Mit dem geplanten Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) sind Neuregelungen zur Telemedizin vorgesehen, auf die der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung (SVDGV) mit deinem Positionspapier eingehen möchte.

Der SVDGV vertritt die Interessen der Anbieter telemedizinischer Leistungen und Lösungen und setzt sich für eine einfache und nachhaltige Integration in die medizinische Versorgungspraxis ein. Damit dies gelingt, sind aus Sicht des Spitzenverbands rechtliche sowie strukturelle Anpassungen notwendig. Im Positionspapier sind für den SVDGV daher vor allem vier Punkte von zentraler Bedeutung:

  1. Einfachere Abrechnung von Videosprechstunden ermöglichen
  2. Gleichwertige Vergütung für Videosprechstunden und Sprechstunden vor Ort
  3. Monopolstellung durch zentrales Vermittlungsportal telemedizinischer Termine vermeiden
  4. Videosprechstunden außerhalb vertragsärztlicher Betriebsstätten ermöglichen

Digitale Prozesse in die Versorgung etablieren

„Eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen für telemedizinische Leistungen ist ein wichtiges Signal an Ärzt:innen, dass moderne und digitale Prozesse in der täglichen Versorgungspraxis gewünscht sind. Damit Videosprechstunden im ärztlichen Alltag besser und einfacher genutzt werden können, sind nun die entsprechenden Neuregelungen für Abrechnung, Vergütung und Durchführung dieses zukunftsweisenden Versorgungsbereichs zu schaffen“, sagt Dr. Anne Sophie Geier, Geschäftsführerin des SVDGV.

Das Positionspapier des Spitzenverbands Digitale Gesundheitsversorgung finden Sie hier.

Über den Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V.

Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung ist der maßgebliche Branchenvertreter für E-Health-Unternehmen in Deutschland. Er wurde im Dezember 2019 gegründet und vereint über 100 E-Health-Unternehmen. Anspruch des Verbandes ist es, die Interessen der jungen Branche im Gesundheitssystem gegenüber Politik, Akteuren der Selbstverwaltung und weiteren Institutionen auf Augenhöhe zu vertreten.Mehr Informationen erhalten Sie unter digitalversorgt.de sowie auf [url=https://f3.hqlabs.de/Helper/LinkHelper.aspx?mailingId=4996809&key=5a8f877182150611fcf3a7a45ec85d3177c04895&href=https%3A%2F%2Fwww.linkedin.com%2Fcompany%2Fspitzenverband-digitale-gesundheitsversorgung%2F]LinkedIn[/url] und [url=https://f3.hqlabs.de/Helper/LinkHelper.aspx?mailingId=4996809&key=5a8f877182150611fcf3a7a45ec85d3177c04895&href=https%3A%2F%2Ftwitter.com%2FDigitalVersorgt]Twitter[/url].

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V.
Karl-Liebknecht-Straße 1
10178 Berlin
Telefon: +49 (30) 629384-94
Telefax: +49 (30) 629384-96
http://svdgv.de/

Ansprechpartner:
Julian MIlde
Ada Health GmbH
Telefon: +49 (30) 629384-94
E-Mail: Julian.Milde@digitalversorgt.de
Christian Gäbele
FAKTOR 3
Telefon: +49 (40) 679446-6179
Fax: +49 (40) 679446-11
E-Mail: c.gaebele@faktor3.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel