Eine 17-köpfige Radfahrergruppe war auf einer sportlich angelegten Tour unterwegs. An einer abschüssigen Stelle überholte ein Radler einen Teil der Gruppe trotz fehlenden Sicherheitsabstands. Dabei streifte er einen Überholten und löste einen Sturz von mehreren Radlern aus. Einer der Stürzenden wurde gegen einen Baum geschleudert und erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma sowie Knochenbrüche.
Laut dem Urteil muss der überholende Radler für die Schäden des verletzten Mitfahrers einstehen, da er beim Überholen keinen ausreichenden Sicherheitsabstand eingehalten habe. Der Abstand hätte so groß sein müssen, dass auch bei einem Schlenkern des Überholten keine Berührung erfolgt wäre. Allerdings wies das Gericht darauf hin, dass man in einem Pulk im Normalfall auf eigenes Risiko fahre, da es auch bei regelgerechtem Verhalten zu Stürzen von dicht hintereinander fahrenden Radlern kommen könne. Aber auch bei einer Fahrt im Pulk dürfe es keine riskanten Überholmanöver geben. Im entschiedenen Fall verfügte der Unfallverursacher über eine Privathaftpflichtversicherung.
1999 aus dem Zusammenschluss der beiden Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, entwickelt und vermittelt die W&W-Gruppe heute die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Sie verbindet die Geschäftsfelder Wohnen, Versichern und brandpool als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Dabei setzt die W&W-Gruppe auf den Omnikanalvertrieb, der von eigenen Außendiensten über Kooperations- und Partnervertriebe sowie Makleraktivitäten bis hin zu digitalen Initiativen reicht. Für den börsennotierten Konzern mit Sitz in Stuttgart arbeiten derzeit rund 13.000 Menschen im Innen- und Außendienst.
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