Jedes fünfte Schulkind im Alter zwischen 10 und 17 Jahren trinkt regelmäßig Energy Drinks. Über die Inhaltsstoffe und gesundheitlichen Folgen wissen häufig weder die Kinder noch die Eltern Bescheid. Warnhinweise zum erhöhten Koffeingehalt der Produkte stehen nur auf der Rückseite der Dosen und sind oft schlecht lesbar. Hinweise zu möglichen gesundheitlichen Risiken für Kinder fehlen gänzlich. Die Verbraucherzentrale fordert bessere Informationen und ein generelles Verkaufsverbot an Kinder und Jugendliche.

Gesundheitsrisiken aufgrund erhöhten Koffeingehalts

Die untersuchten Energy Drinks enthalten neben reichlich Zucker und einer Vielzahl von Zusätzen wie Süßungsmitteln, Taurin, Stabilisatoren oder Geschmacksverstärkern, bis zu 80 Milligramm Koffein pro 250 Milliliter-Dose. Das entspricht dem Koffeingehalt einer Tasse Kaffee. „Das klingt zunächst harmlos. Für Kinder und Jugendliche besteht jedoch ein gesundheitliches Risiko, wenn sie mehr als drei Milligramm Koffein pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag aufnehmen. Dies sind bei einem gesunden jungen Menschen mit einem Körpergewicht von etwa 50 Kilogramm 150 Milligramm Koffein“, so Diana Marwitz, Expertin für Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Der Konsum von Energy Drinks kann bei Kindern und Jugendlichen zu Schlafstörungen führen. Auch unerwünschte Begleiterscheinungen wie Nervosität, Kopfschmerzen, nachlassende Konzentrationsfähigkeit oder Übergewicht können die Folgen sein. Das belegt eine repräsentative Studie unter Schüler:innen im Präventionsradar 2019 der DAK.

Ab einem Koffeingehalt über 150 Milligramm pro Liter ist auf Energy Drinks der Warnhinweis „Erhöhter Koffeingehalt. Für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen.“ gesetzlich verpflichtend. „Alle Produkte in unserem Test enthielten sogar 300 bis 320 Milliliter Koffein pro Liter“, so die Expertin.

Warnhinweise: schlecht lesbar und unzureichend

Alle betrachteten Produkte waren mit dem Warnhinweis zum erhöhten Koffeingehalt gekennzeichnet. Dieser war aber nur sehr klein und oft mit wenig Kontrast auf der Rückseite abgedruckt. „Der Warnhinweis muss gut lesbar auf der Vorderseite zu finden sein“, fordert Marwitz. Er reicht aber bei Weitem nicht aus. Auf den Getränkedosen fehlen Angaben, ab welchem Alter das Produkt zum Verzehr geeignet ist und welche Menge Verbraucher:innen maximal zu sich nehmen sollten. „Wir fordern daher ein generelles Verkaufsverbot von Erfrischungsgetränken mit einem erhöhten Koffeingehalt über 150 Milligramm je Liter an Kinder und Jugendliche“, so Marwitz.

Zugesetzte Vitamine machen Energy Drinks nicht gesund

Schon immer sprechen Hersteller mit der bunten Aufmachung von Energy Drinks insbesondere Kinder und Jugendliche an. Neuerdings erwecken die Drinks mit Fruchtabbildungen und Zutaten wie Orange, Apfel, Maracuja oder Mango sogar den Eindruck gesund zu sein. Zusätzlich enthielten fast alle Energy Drinks der Stichprobe künstliche Vitamine. „Dadurch werden die Produkte nicht besser oder gesünder“, so die Ernährungsexpertin. Außerdem sorgt der zum Teil hohe Zuckergehalt für viele Kalorien. In einer 500-Milliliter-Dose waren immerhin 25 Zuckerwürfel enthalten. „Für Kinder und Jugendliche sind Energy Drinks insgesamt ungeeignet.“

Zum Weiterlesen: Energy Drinks: Gesundheitsrisiko für Vieltrinker | Verbraucherzentrale Brandenburg (verbraucherzentrale-brandenburg.de)

Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:

Über den Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.

Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Aktuelle Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Babelsberger Str. 12
14473 Potsdam
Telefon: +49 (331) 29871-0
Telefax: +49 (331) 29871-77
http://www.vzb.de

Ansprechpartner:
Diana Marwitz
Expertin für Lebensmittel/Ernährung
Telefon: +49 (355) 38195-06
E-Mail: d.marwitz@vzb.de
Lisa Högden
Telefon: +49 (331) 29871-12
E-Mail: presse@vzb.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel