In Folge einer artenschutzrechtlichen Genehmigung zum Feldhamster seitens der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) Hanau wurden nach Ansicht des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) artenschutzrechtlich und fachlich fragwürdige Maßnahmen der Vergrämung, verbunden mit unzureichendem Monitoring und Rückkehrsicherung, durchgeführt. Im Effekt kehrten einige der bei der Vergrämungsmaßnahme nicht zu Schaden gekommenen Feldhamster in ihren angestammten Lebensraum zurück.

Ende vergangener Woche wurde mit Erdbaumaßnamen auf dem seit zwei Jahren nicht mehr genutzten Bauareal begonnen, obwohl Fachleute aus dem Feldhamsterschutz den Feldhamster mit Baueingängen im Herbst auf der Fläche nachweisen konnten.

„Derzeit muss man von einer unterirdischen Ruhephase des Nagers mit verschlossenen Baueingängen ausgehen. Auch wenn ein Baueingang des Feldhamsters am Rande des Baufeldes liegt, ist davon auszugehen, dass sich der große Bau-Komplex noch weit unter das Baufeld V erstreckt“, erklärte Dipl.-Biologin Dr. Yvonne Walther, Sprecherin der NI in Hessen.

„Bei den Arbeiten mit schwerem Gerät oberhalb der Baue in der Zeit der Winterruhe ist durch Lärm und Vibration mit Störungen zu rechnen. Eine vergrämende Wirkung ist nicht auszuschließen, wobei dann außerhalb der Aktivitätszeit und außerhalb des mit Vorräten ausgestatteten Baues mit dem Verlust und damit der Tötung von Tieren zu rechnen ist. Auch Schädigungen der Tiere durch kollabierende Teile der unterirdischen Baue sind nicht auszuschließen. Ein Eintreten eines Umwelt- und Biodiversitätsschadens ist daher zu erwarten“, betonte Dipl.-Biologe Immo Vollmer, Naturschutzreferent der NI.

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hält die zuletzt von der zuständigen Naturschutzbehörde getroffenen Entscheidungen nicht für ausreichend, um artenschutzrechtliche Verbote auszuschließen und unterstützt vollumfänglich die Forderungen der genannten örtlichen Fachleute nach einer sofortigen Einstellung jeglicher Arbeiten auf dem Bauabschnitt 5. Ferner sollten in der kommenden Aktivitätsphase des Nagers vertiefte Untersuchungen auf dem Bauabschnitt sowie ein schlüssiges artenschutzrechtliches Konzept für die anwesenden Tiere erarbeitet werden.

Auf Basis aktueller wissenschaftlicher Kenntnisse und Rechtsprechung stellt eine Umsiedlung von Feldhamstern keine geeignete Maßnahme dar, um diese wirksam zu schützen. „Umsiedlungen“ sind für die Individuen mit einer 90 %-Sterblichkeit verbunden. Auch werden die Tiere versuchen zurückzuwandern, was man nicht verhindern könne, so die NI.

Als Lösungen sind daher laut NI die Notwendigkeit eines Abfangens der für die Restpopulation wichtigen Tiere und ihre Verwendung für Nachzuchten, wo man die Tiere zum Erhalt der Genressourcen sinnvoller einsetzen kann, in Erwägung zu ziehen.

„Es zeigt sich hier wieder einmal, dass Natur nicht beliebig beplanbar ist und dass die Lebensstätten einer bundesweit vom Aussterben bedrohten Art nicht für eine Bebauung zur Verfügung stehen dürfen“, so die beiden Biologen Dr. Yvonne Walther und Immo Vollmer von der NI.

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