„Wir brauchen jetzt passende Vorgaben für die Situation in den Pflegeheimen vor Ort, damit wir für die Pflegebedürftigen die bestmögliche Balance zwischen mehr sozialen Kontakten und den gleichzeitig weiterhin erforderlichen Corona-Schutzmaßnahmen hinbekommen.“ Das sagt Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), im Hinblick auf die von verschiedenen Seiten erhobenen Forderungen nach Lockerungen bei den Besuchsregelungen in Alten- und Pflegeheimen.

Flächendeckende Impfungen sind sowohl Voraussetzung als auch Ausgangspunkt für Lockerungen. Für geimpfte Besucher wären Lockerungen möglich, für die in der Regel noch nicht geimpften Besucher müssen die bisherigen Schutzmaßnahmen aber weiter gelten. Zusätzlich sind feste Testzeiten ein hilfreiches Instrument. Und verlässliche Absprachen zu den geplanten Besuchen sind generell notwendig und hilfreich.

Der Schutz ungeimpfter Bewohnerinnen und Bewohner verlangt den ohnehin stark belasteten Pflegekräften viel ab: Sie müssen auf die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln und der einrichtungsbezogenen Hygienekonzepte achten und mit Hilfe von Schutzmaßnahmen, Tests und Besuchsregelungen dafür sorgen, dass Corona-Infektionen möglichst nicht ins Heim getragen werden. Der bpa-Präsident: „Dabei müssen wir auch den Schutz der Mitarbeiter im Blick behalten und würdigen, die oft Angriffen und Zerreißproben im Zusammenhang mit Lockerungs- und Öffnungsforderungen ausgesetzt sind. Die Bundesländer sind jetzt gefordert, die Heime und die Pflegekräfte vor Ort mit eindeutigen Regelungen bei dieser Aufgabe zu unterstützen.“

Meurer: „Die Pandemie ist so schnell noch nicht vorbei und wir dürfen den erreichten Schutz der höchst vulnerablen Gruppe der Pflegebedürftigen nicht noch einmal leichtfertig verspielen. Die Fehler des letzten Jahres, die unter dem Eindruck der öffentlichkeitswirksamen Diskussion um Öffnungen gemacht wurden, dürfen nicht wiederholt werden. Hohe Infektionszahlen und weitgehende Öffnungen lassen sich nicht getrennt betrachten. Die Erfüllung der Forderungen einzelner Verbraucherverbände ist nicht folgenlos geblieben.“

Über den bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 12.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind systemrelevanter Teil der Daseinsvorsorge. Als gutes Beispiel für Public-private-Partnership tragen die Mitglieder des bpa die Verantwortung für rund 365.000 Arbeitsplätze und circa 27.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Die Investitionen in die soziale Infrastruktur liegen bei etwa 29 Milliarden Euro.

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